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Der israelitische Volkslehrer · 1856-05-01 · Heft 5 (Mai 1856) · page 5

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 5 (Mai 1856)
Date
1856-05-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Das Fest der Namensgebung. 127 theilt wird. DaS israelitische Kind ist, wie in dieser Zeitschrist (Band II. S. 132) auch bemerkt ist, allerdings schon durch seine Geburt Mitglied deS göttlichen Bundes; allein, wie der Mnsch nicht bloS eine unsichtbare Seele hat, sondern auch ein sichtbares Aeußeres, durch welches sein Inneres sich, mindestens durch , das Wort, zu erkennen gibt, so möge auch bei seiner Erscheinung im Leben eine äußere AndachtSfeier zur Erlheilung des Namens, der einst seine innere Persönlichkeit repräsentiren soll, seine Bundes- Angehörigkeit kund geben. Ist ja auch die Konfirmation nichts Anderes, als eine äußerliche Handlung, wodurch constatirt, bekräftigt und bestätigt wird, daß die Konfirmanden Religionsgenossen seien und als selbstständige Mitglieder in die Religionsgemeinde eintreten! Wie nun diese Handlung in der Lar-misna- Feier, so hat auch die Namens-Ertheilung im uralten Herkommen ihre Wurzel. Der Unterschied ist jedoch dieser, daß die Lar^ m'isna-Feier einen religiösen Charakter trug, die Namen-Ertheilung aber mehr profaner Natur war. Während nun früher das Mädchen dem Knaben, wie bei der Lar-mixvva-Feier, so auch bei der Namensgebung, die diesem bei der Beschneidung in religiösfeierlicher Weise zu Theil wurde, nachstand, so sind wir, die wir bei der Konfirmation auch die weibliche Jugend, in Berücksichtigung ihrer späteren, so wichtigen Stellung im jetzigen Leben, an dem Feste der Religionsweihe Theil nehmen lassen, conseauent darauf hingewiesen, auch die Namensgebung bei neugeborenen Mädchen mit einer höheren religiösen Weihe zu umgeben. Dazu kommt noch der Umstand, daß der Knabe bei der Beschneidung den hebräischen Namen erhält (Seliem kodesek), nach welchem er in den meisten Fällen später im Leben gar nicht genannt wird, so daß es auch bei ihm wünschenswerth erscheint, dem Namen, unter welchem er einst als Mann in der Welt wirken wird, die höhere religiöse Bedeutung durch eine weihevolle Namensgebung zu sichern*). *) Können Namensgebung und Segen, sei es in der Synagoge oder zu Hause, auch bei Knaben geschehen, die nicht beschnitten wurden? Diese Frage ist von manchen Rabbinern und Predigern der Neuzeit, wozu auch

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