Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4 (April 1856)
- Date
- 1856-04-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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aus Frantfurt'S Vergangenheit. III Unbekanntschaft mit den Dokumenten, worin so manche interes. sante Notiz vorhanden ist, welche zum Besten der Geschichte Veröffentlichung verdienen möchte. — Vorigen Sommer ward mir durch die Güte einiger Freunde Gelegenheit geboten, mehrere der genannten Dokumente durchzublättern, namentlich die fünf folgeM^V^e^n" V e b räischer Sprache geschrieben sind: 1) Ein Gemein de buch in Foliv, 1546 augefangen. 2) Ein anderes Gcmeindebuch in Quarto. 3) Das Memorialbuch der großen Synagoge (auf Pergament). Alle drei befinden sich auf der Gemeindestube. 4) DaS Memorialbuch der Neiß'schen Synagoge, in dieser Synagoge aufbewahrt. 5) Das alte 5terberegister der Beerdigungsgesellschaft; in den Händen der Administration dieser Brüderschaft. — Durch diese Dokumente wurde ich m den Stand gesetzt, eine genaue Liste von allen Oberrabinern, Aerzten, Gelehrten, Schriftstellern der Israeliten in Frankfurt am Main zu verfertigen. Wir geben hier zunächst das Verzeichnis der Aerzte. Frankfurt am Main hatte in allen Zeiten jüdische Aerzte, die auch von Christen, selbst von Fürsten und Grafen, stark gebraucht wurden. Gleich der vierte Arzt des Lersner'schen Verzeichnisses heißt: „Jsaac Friedrich, Zuv, dieser Arzt hat eine Verschreibung von sich gegeben und 2»> Gulden Besoldung gehabt. 1388." Die Verhältnisse der jüdischen Aerzte zur jüdischen Gemeinde wurden frühe schon festgesetzt. Aus den Dokumenten vom Jahre 1S70 und 1631, die Aufnahme der Doetoren Moses Maor Katon und Zosevh Sal, 6el >letll^s> besress?n>». erzieht man, daß die Gemeinde hauptsächlich vor Augen hatte, zu verhüten, daß die Aerzte den Einfluß, welchen sie durch ihre Stellung in der christlichen Gesellschaft ausübten, nicht gegen die Rechte und Befugnisse ihrer Relizionsgenossen verwenden n:öchten. daß sie keine fremden Juden ohne Willen der Gemeinde herbeirufen, ja sie selbst, sobald es die Gemeinde wünscht, Frankfurt verlassen müßten. Außerdem sollen sie die Armen der Gemeinde unentgeldlich pflegen, die Bemittelten nach einem gewissen Tarife behandeln, und nur von Reichen könnten sie sich ihre eigenen Preise bezahlen lassen. Niemanden aber sollten sie mehr als nöthig besuchen oder ohne gerufen zu ihm gehen. Die Zahl war bis 1744 unbeschränkt, und die meisten Aerzte waren Fremde. Die Christen, obgleich sie sich ihrer dedienten, bekümmerten