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Der israelitische Volkslehrer · 1856-04-01 · Heft 4 (April 1856) · page 20

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 4 (April 1856)
Date
1856-04-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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108 Verteidigung de? Eonfereuzmänner Dteß ist die Rede der sogenannten orthodoxen Partei. Allein zugegeben, der Schulchan-Aruch herrschte früherhin in all seinen minutiösen Details, in seinen Vorschriften und Minhagim, mtt allmächtiger Gewalt; wird wohl auch heute noch der ganze Inhalt desselben beobachtet? Ohne den Choschen-Mischpot*) zu erwähnen, der ganz außer Uebung gekommen ist, indem die Juden der bürgerlichen Gesetzgebung und dem gemeinen Rechte des Staates, in dem sie leben, untergeordnet worden sind; sind alle .Vorschriften, Minhagim und Observanzen des Orach-Chajim und Joredeah heute noch in voller Araft? Sicherlich nicht; die Ge. wohnheiten und Sitten des Lebens haben sich so ganz verändert, daß sehr viele ihrer Vorschriften außer Uebung gekommen sind, Niemand weiß wie, und andere werden täglich übertreten, ohne das religiöse Gewissen der Glaubensgemeinschaft zu berühren. Da sind (Wein, den ein Nichtisraelite gekeltert), der Gebrauch deS Rastrmessers und viele andere mehr, welche die große Masse der Glaubensgenossen nicht mehr beobachten können und wollen; die Frage ist nun einfach diese, durch welche Autorität sind dieselben abgeschafft worden? So oft als eine dieser *) Daß der Choschen-Mischpat heutzutage gänzlich außer Uebung gekommen sei, und^etne Vorschriften keine Bedeutung mehr für unsere Verhältnisse haben, werten die Orthodoxen dem^Herrn vr. L. schwerlich einräumen. Wir erinnern beispielsweise nur an die wichtigen Bestimmungen über ^DS im 33. u. 34. Abschnitt, die vorkommenden Falls von dem größten Einflüsse auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit eine Ehe sein können. 55) H„r vr. L. hat hier seine Beispiele offenbar nicht gut gewählt. NO) und der Gebrauch deS Rafirmessers find nicht erst im Schutchau Aruch, sondern schon im Talmud verboten, und Letzteres wenigstens sogar (mosaisch) verboten. Wie läßt sich also, nach den von der Konferenz avopttrten Grundsätzen, das Abschaffen der Capparoth und daS Eingehen des HamansklopfenS auch nur von Ferne damit vergleichen? Und wenn, une aus dem. folgenden Raisonnement des vr. L. hervorzugehen scheint, der großen Masse der Glaubensgenossen, welche das Verbot deS ^2 und d«S Gebrauchs des Rafirmessers nicht mehr beobachten, die Berechtigung hiezu nicht abgesprochen werden soll und kann, warum sollte diese bei anderen auf talmudische Auslegung der Bibel gegründeten Verboten und Geboten weniger der Fall sein? Man steht leicht, daß das ganze System einstürzen muß, wenn nur ein Stein von seiner Stelle verrückt wird. Die Herren scheine» aber selbst den Much nicht zu haben, die Konsequenzen ihrer Platsorm strenge durchzuführen.

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