Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4 (April 1856)
- Date
- 1856-04-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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z» Eleveland. 107 Die Reformer bliesen gleichfalls Lärm, stürzten in ihre Rüstkammer, nahmen alle Arten von Waffen herab, umgürteten sich und warfen den Handschuh hin, wahrend ihre Herolde unter Trompetenschall ausriefen: Ihr selbstgeschassenen Päpste und Bischöfe und Jesuiten, kommt hervor und zeiget euch von Angesicht zu Angesicht, um die Autorität zu vertheidigen. vermöge welcher ihr solche sinnlose und thörichte Beschlüsse faßtet. Und siehe da, ein großer und starker Wind zerriß die Berge und brach die Felsen in Stücke, aber der Herr war nicht in dem Erdbeben. Und nach dem Erdbeben kam ein Feuer, aber der Herr war nicht im Feuer; denn es war nichts als Rauch, und der Wirbelwind der wechselnden Zeit trug ihn fort in seine Bedeutungslosigkeit und Nichtigkeit. Und was nun? Gut; laßt uns einer jeden dieser drei(?) Parteien ein unparteiisches Gehör schenken; laßt unS auf ihre Gründe und Beweise horchen und sie zusammenzählen, und nachdem wir die Sache kaltblütig und genau untersucht, ein ehrliches und unparteiisches Unheil fällen*). Da sind unsere vier Schulchan-Aruchs, sagen die Orthodoren, seit Jahrhunderten sind sie das leitende Gesetzbuch aller Juden gewesen :c. Sie sind Jahrhunderte lang das herrschende Gesetzbuch gewesen, sie sind als solches von allen Israeliten auf dem ganzen Erdkreise anerkannt, sie haben sich als die undurchdringlichen Schutzmauern und Wälle des Zudrnihums bewährt, und wer besitzt die Macht, sie abzuschaffen oder für ungültig und antiquirt zu erklären? sammlimq als Zeugen, daß sein Herz zuletzt dennoch treu ist. obgleich seine Worte ungläubig gewesen. — Es ist demnach kein zweckloser, wilver Fortschritt, den wir zu avovtiren haben, sondern ein systematisches Gesetzbuch tder Talmud'.) worin das tägliche Leben der Juden bis in das kleinste Detail aufgezeichnet ist u. s. w." Der Vergleich zwischen den Rabbiner- Versammlungen in Deutschland und rer Conferenz in Clevetand ist also auch in dieser Hinsicht nichts weniger als zutreffend. v) GS will uns bedünken, daß sich Hr. Dr. L. hier zum Richter in eigener Sache aufwirst. (Zr wird von den Onbotoren sowohl, als von den Reformern angeklagt; es kommt ihm also zu, sich gegen die erhobenen Anklagen zu vertheidigen, nicht aber als Richter das Unheil über die Ansichten Jener zu fällen. 10*