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Der israelitische Volkslehrer · 1856-04-01 · Heft 4 (April 1856) · page 5

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 4 (April 1856)
Date
1856-04-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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der jüd. Reform-Gemeinde zu Berlin. 9S auSgestreueten Saaten hier geerntet werden sollten, würde die Eröffnung als ein gottesdienstlicher Akt im Gotteshause begangen und zur Leitung der Feier der damals noch in Schwerin wohnende Rabbiner hierher berufen. Alljährlich findet eine öffentliche Prüfung der Zöglinge außer dem Gotteshause und kurz darauf die feierliche Einsegnung der zu entlassenden Schüler und Schülerinnen im GotteShause statt. Es muß bemerkt werden, daß die jüdische Reformgemeinde im Princip die Konfirmation als einen gottesdienstlichen Akt betrachtet, entgegen den vielen privaten, häuslichen Konfirmationen von dreizehnjährigen Knaben, die aller kirchlichen Weihe entbehren, und die Zunz vor Jahren eine Frühstücksconfirmation nannte, besonders aber entgegen der alten Gemeinde, die fich bis jetzt nickt dazu hat entschließen können, die Konfirmation ins Bereich ihrer Liturgie aufzunehmen. Für die Reformgemeinde hat sich die mit jedem Jahr an Kraft und Ausdehnung gewinnende Einsegnungsfeier als ein wahrer Hort der konservativen Interessen erwiesen, und die am 23. März mit siebzehn Knaben und zweiundzwanzig Mädchen gefeierte gehört wiederum zu den glänzendsten Epochen in der Geschichte der jungen Gemeinde. Ueber die Form der Einsegnung mögen hier einige Worte folgen. Zeder der einzusegnenden Zöglinge hat auf Grunv des empfangenen Religions- und Confirmanden-Unterrichts ein ausführliches Glaubensbekenntniß selbstständig auszuarbeiten und ort Prüfung des diesen Unterricht leitenden Rabbiners zu unterwerfen. Da nicht fämmtltche Arbeiten vorgelesen werden konnten, ward in den ersten Jahren der Brauch festgestellt, daß je ein Knabe und je ein Mädchen für Alle es lasen und zuletzt noch von Einem Mädchen ein Schlußgebet gesprochen wurde, worauf die Einsegnung folgte. ES war dieß das Princip der Stellvertretung. Als ein Fortschritt vom Guten zum Besseren ist daS seit fünf Jahren erwählte und seitdem gegen viele Anfechtungen behauptete und festgestellte Princip der Selbstbetheiligung sammtlicher Konfirmanden an dem Akt der Einsegnung. Um dieß hinsichtlich des Zeitmaßes zu ermöglichen, wurde die Einrichtung getroffen, daß je ein Knabe und je ein Mädchen auS ihren grö

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