Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4 (April 1856)
- Date
- 1856-04-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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so Der rechte Zeitpunkt Diese tiesinnige Weihe, dieses Befestigen der Religion daß sie wie ein „unablösltches Siegel" hafte am Jugendherzen, muß geschehen zur rechten Zeit, in dem Lebensmomente, wo die HerzenSknospe bereit ist sich zu öffnen, damit der erste Strahl in ihre sich erschließende Krone sei: Licht aus Gott*). Das Confirmandenjahr ist ein höchst bedeutungsvolles Uebergangsjahr; es muß nicht gesetzt werden in eine Zeit, wo die Natur den Uebergang längst vollbracht, sondern in eine Zeit, die tatsächlich und naturgemäß zwischen Kindheit und Jugend liege. Wir Confirmandenlehrer, die wir uns im Kreise der kindlich jugendlichen Glaubens- und Menschengenossen so wohl und glücklich Wien, wir bedürfen, wenn unsere Saat eine gedeihliche werden soll, zu ihrer Aufnahme Beides, das kindlich gläubige Gemüth, wie den jugendlich reifenden Geist. Wir können nicht einseitig brauchen den blinden Glauben des Kindes, noch den schon von so manchen Zweifeln angefressenen Sinn unserer reiferen Jugend; die Religion überhaupt, die Religion Israels, wie wir sie verstehen, ganz besonders, ist Sache des Geistes und GemütheS; Gott will, daß wir und unsere Kinder ihn liebend umfassen mit ganzem Herzen und ganzer Seele; wir bedürfen daher beim Religionsunterrichte Klarheit und Innigkeit, nicht b!os Licht son dern auch Wärme, nicht bloS Wissen sondern auch Glauben, nicht blos fragende Geister sondern auch zutrauensvolle Herzen; beides thut uns gleichmäßig Roth., und darum in das tiefe Kindesgemüth hinein soll gepflanzt werden der nachhaltige Confirman den-Unterricht, damit er hinauf wachse in den lichten Geist der Zugend, damit er als eine Reminiscenz aus dem Alter der Unschuld ausdauere durchs ganze Leben und bewahre vor Schuld und Versuchung. Die rechte Zelt der Eon firm ation im wahren Sinne des Wortes ist daher zwischen dem 13. und 15. Lebensjahre, wobei nach der Individualität der Kinder von den Eltern, in Rücksprache mit dem Lehrer, das Früher oder Später zu bestim- *) Vgl. Z-an Paul in der Anm. unten Seite 92.