Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 4 (April 1856)
- Date
- 1856-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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(April 1856.) »« Der rechte Zeitpunkt der Confirmation (Vom Herausgeber.) Es ist vielfältig, und jüngst auch in hiesigen Kreisen, die Frage aufgetaucht, wann der richtige Zeitpunkt sei, um unsere heranreifenden oder herangereiften Kinder zu confirmiren. Betrachtet man die Confirmat ion, — was sie aber in ihrer tieferen Bedeutung, sicher und gewiß nicht ist, — als eine bloße feierlichere Entlassung aus der Schule, so liegt in diesem Begriffe allerdings schon die Zeitbestimmung ausgesprochen. Ja, selbst wenn, wie dieß in höheren Bürgerschulen der Fall. Knaben bis zum 16., Mädchen oft bis zum 17. Lebensjahre in der Schule bleiben, so daß letztere zuweilen an einem und demselben Tage confirmirt und copulirt werden könnten: sobald die Confirmation nichts anders ist und sein soll, als eine feierlichere Schul-Entlassung. so gibt es für sie consequenter keine andere Zeit, als den Austritt aus der Schule. Anders aber gestalten sich die Din^e und Anschauungen, wenn man auf die tiefere Bedeutung jener Feier eingeht; wenn man sie betrachtet als den Eintritt in den Zustand jugendlichen Selbstbewußtseins 2D NpN), sodaß den Kinvern wann sie genießen vom Baume der Selbsterkenntnis, welcher in dem Zeitpunkte wo das sinnliche Begehren an den Menschen herantritt, wie dort im Paradiese leicht zum Baume der Sünde werden kann, sogleich die Frucht vom Baume des ewigen Lebens gereicht werde, damit das Herz „dessen Sinnen bös ist von Zugend auf," durch die Religion geheiligt und die Erkenntniß gekrönt werde durch jene herrliche Krone, von der eS heißt: „Gottesfurcht ist alles Wissens Anfang." VI. " 9