Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 3 (März 1856)
- Date
- 1856-03-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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86 Rundschau. untermischten Stimmung, sondern in ernster, gesammelter Hinwendung des Geistes zu Gott allein geleistet werden soll, brauchen wir nicht weiter auszuführen.» — Zu Frankfurt a M. ist der Eid mors Zuä^ieo, auf Verwendung des Gemeindevorstandes, in Folge einer zu diesem Zwecke von dem Herausgeber d. Bl. verfaßten »nd im Drucke erschienene größeren Abhandlung, — die wir zu unserer Verwunderung in der Creuznacher Eingabe nicht erwähnt finden, — vom hohen Senate dieser Stadt im Frühjahre 1848 aufgehoben worden. Die Schwnr^ormel lautet hier, für Juden und Christen gleichmäßig: »Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen;c." und am Schlüsse: «So wahr mir Aoti helfe.» — Gothe«bs?g, im Februar. — (CorreSp.) Eben erst kömmt mir ein Bericht vom vorigen Zahre in der Allg. Zeitung d. Ind. zu Gesichte, worin der Einsender um Aufnahme seiner betr. Mittheilung sich gewaltig aufs Bitten legr. was in der hiesigen Gemeinde großen Unwillen erregt hat. Auch scheint mir die genannte Zeitung im Unrechte zu sein, Berichte über Synagozeu-Einweihnngen nicht aufzunehmen. Eine S?nagogeu;Einweihung bildet iuuver. namentlich in einer Gemeinde, welche damit eine neue Aera für ihren besser gestalteten Cuttus beginnt, eine Epoche in der Geschichte derselben, und da sollte jedes israelitische Organ sich herbeilassen, seine entschiedene Meinung darüber auszusprechen. In dem oben erwähnten Berichte bedient Kch auch der Einsender der Worte: »In einem Lande, wo noch so viele gesetzliche Beschränkungen auf den Israeliten lasten :c.," unv .dadurch diesen Ausdruck leicht in Deutschland ein unrichtiger Begriff von den hiesigen ZuHänden unserer Glaubensgenossen, hervorgebracht werden könnte, so bitte ich aufklären zu dürfen, daß in socialer und gewerblicher Hinficht wir vo» keinem Drucke wissen. Wtr könuen wobuen und bauen (d?66a oek d«) i» dem ganzen Lande, wo wir wollen und zedeS Gewerbe treiben. Güter ankaufen, bearbeiten und verkaufen, (eS gibt hier zu Lande Israeliten, die iin Besitze von bedeutenven Landgütern sind.) Die LandeSschulen und die Universitäten stehen ihnen offen, sie können Äerzte, und Ad« vokalen werden «nd in dieser Eigenschaft praktiziren, aber nicht vo« ÄmtS wegen angestellt werden. Jedoch ist die Regierung in dieser Hinficht liberaler, als das Gesetz, so 5 B. hat mein Sch^ Eigenschaft ein ganzes Jahr hindurch fungirt; Juden find als Militärärzte ernannt worden zc. Zum AeichtagSadgeordaeten können sie aber weder wählen noch gewählt werde«, 52gegen wählt jeder eingeborne Jude zu allen communale» Aemtern (zum Bürgermeister, Mitgliedern deS Magistrats zc.. kennen aber zu diesen Posten «Zi5t selbst gewählt werden). In allen übrigen kommunalen EteÜen, wo das Gesetz für die Wahl kein Hinderniß in den Weg legt, findet man Juden, und unser Rabbiner Herr vr. Heinemann ist sogar Rerror der hiesigen Handelsschule. In socialer Beziehung findet richt die geringste Ausschließung statt;so z. B. wenn derKeiug oder Jemand von