Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1856)
- Date
- 1856-02-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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SS Die «eue» Gebetbücher. muthszeugniß nicht unterschreiben; wir behaupten, jede Zeit trage in sich die Kraft, ihr inneres Bedürfniß zu äußerer Gestaltung zu bringen, wenn man sie nur gewähren läßt, wenn nur die dazu berufenen Männer den Muth bethätigen, jene Gestaltungen in's Leben einzuführen, das Neue, anstatt es zu desavouiren, empfehlend zu vertreten, damit eS inveterire und die Weihe liebgewordenen Herkommens gleichfalls erhalte. — Dahin wird und muß unser Augenmerk gerichtet sein. Man gönne den neuen Bestrebungen Zeit; der alte Gottesdienst hat, von ESra bis zu den Keovim, unv da war er noch nicht völlig gleichmäßig, zu seiner Feststellung 1500 Jahre bedurft; wir hoffen, daß der neuere Gottesdienst, bei unseren beschleunigenden Communicationsmitteln auf geistigem wie auf socialem Gebiete, in einer weit kürzeren Zeit zur Gestaltung und Verbreitung kommen werde. — Schon macht sich in Süd-Deutschland bei vielen Rabbinern und Gemeinden das Bedürfniß der Gemeinsamkeit geltend; der hiesige Gemeindevorstand hat, unter anerkennenswerther Berücksichtigung der allgemeinen Zustände, nahezu, unter unbedeutenden Modifikationen, auf denselben Grundlagen, welche die Rabbiner-Conferenz zu Gießen gelegt, beschlossen, das neue Gebetbuch auszuführen; eine Verständigung zwischen den Hauptgemeinden ist daher in erfreuliche Aussicht gestellt. — Dabei sind und bleiben wir der Ansicht, daß der Grundstock der hebräischen Gebete, eben um der Einheit und Gemeinsamkeit mit dem gesammten Israel willen, in der Ursprache verbleiben, aber durch Beseitigung aller unwesentlichen Bestandtheile und Wiederholungen Raum für den neuen Tbeil in der Muttersprache verschafft werden solle.— So wird der Zsraelite in den Hauptgebeten überall die heiligen Töne seiner religiösen Heimath vernehmen, unv dann es ganz entsprechend und billig finveu, daß auch den Tönen und Klängen aus der bürgerlichen Heimath ihr, in der Synagoge von jeher anerkanntes, heiliges Recht vollwichtig zugewogen werde. — So gebietet es die Vernunft, und sie wird, „trotz Alledem und Alledem," am Ende zu Sieg und Anerkennung gelangen. — K. S.