Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1858)
- Date
- 1858-07-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Edt.HH der Zntolxravz^ thatig uch fleißig^ redlich und brav sind sie, ganz wie wieder de5 Frankfurter ist. Sie erfreuen sich des g e m e i n sa m es Wohlstandes dn welchen sie nicht „M gebracht", aber wohl haben mehren. helfen. Sie keiben bedeuttnde Geldgeschäfte, ^aber ni außer Verhältniß zic deu zaWeichen Banquierhäus^ von, - mit Herrn üppell zu reden,, „christlichem ReligionScultus?.) Ihre Geschäfte sind sol^ Lxei vyn „Schwindeleien^, und es zeichnet sich gerade die Ne^igp Börse durch ihre Solidität vor anderen Geldinstituten Deutschland Frankreich s Englands und Amerika aufs Bortheilhasteste aus. Durch jene Geschäfte ziehm sie Niemandens i Wohlstand dahier an sich, wohl aber, steigert sich dadvrch das Ansehen, und der Gesammttfichthum der Stadt, die sicher qn Blüthe zugenommen, seitdem der Haß und die Beeinträch« tigung her^ Juden in ihr abgenommen. Sie haben ihre Lrmeyj zahlreiche Arn;eu, mehr als mancher Neider denkt; sie sorgen-Mt' Aeöe, ^daß dieselben sich möglichst wohl ,befinden, woraus man^ ihnen kein Verbrechen machen wird — denn sie thun es a^us eigenen Mitteln, während die Stadt jährlich fl. M,tXX) Md darüber aus den gemeinsamen Mitteln verausgabt , wovon unseren Armen ga^Mchts - zukoznmt. — WaS hat Herr Rüppell an den Unserigev gefunden, er sage eS, was ihn zu der verbissenen Rede veranlaßt: sie hätten den bei weitem größeren Theil des Wohlstandes unseres Staates «an sich gebracht?" — Als jene schwarze Partei darauf ausging, uns aus unserem verbrieften Rechte, welches uns das erste Mal durch schweres Geld, dessen Schuldenlast unsere Gemeinde heute noch drückt, das andere Mal aber durch die Übereinstimmung aller städtischen Behörden zu Theile geworden war, wieder gewaltsam hinaus zu drängen — was konnte sie gegen vusere Gemeinde vorbringen? — Nur durch den „verschiedenen ReligionScultuS" wellte sie die Verschiedenheit des RechtS — uur durch den christlichen Glauben ihr unchristliches Verfahren bemänteln! — Gegen den socialen Zustand der israelitische» Gemeinde kmnten sie nichts vorbringen; deren Würdigkeit — »die, mußten sie lassen stah'n^! ^- Ähri Schweigen ist dü»