Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1858)
- Date
- 1858-06-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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t68 Ueber den Begriff der »Nächstenliebe* und deren pÄten Begriff, einen engeren und einen weiteren, allgemeinen. Der engere, besondere ist, daß wir uns zu Jemanden besonders hingezogen, mit ihm, wegen feiner uns anziehenden, mit unserer Natur harmonirenden Persönlichkeit, inniz verbunden fühlen, immer inniger verbinden wollen. Das ist die „Liebe" im engeren Sinne zu unseren Fremden, im engsten Sinne zu dem Weibe unserer Wahl. Diese Liebe kann und braucht nicht geboten werden, und wird auch in der Tora nicht geboten, so wenig als die Liebe zwischen Eltern und Kin dern. „Ehre Bater und Mutter", heißt es — „fürchte Mutter und Bater" — aber nicht: „liebe sie!" — Es hieße die Natur des Menschen erniedrigen, solches zu gebieten! — Ebenso wird Treue gegen die Ehegattin geboten, nicht Liebe — denn diese ist kein Gegenstand des Gesetzes — sie ist da oder nicht da — das ist fern von dem himmlischen Gesetzgeber, „der die Herzen allesammt gebildet", daß er sie zu etwas nöthigen sollte, was entweder durch die Natur der Herzen vorhanden ist, oder, wenn nicht, sich jedem Machtgebote entzieht. — Deßhalb ist die Freundschaft gar kein Gegenstand des mosaischen Gesetzes; erst in den Sprüchen Salomo's, der nicht als Gefetzgeber sondern als Rathgeber auftritt, erscheint die Freundschaft, als freigeschlossenes Band gleichgestimmter, edler Seelen, in ihrer Bedeutung und Herrlichkeit. — Kann nun jene engere Liebe selbst gegen den Freund nicht geboten werden, wie sollte sie gar geboten werden können, gegen den Feind? ja sogar gegen den Feind der Tugend? gegen den Feind Gottes? — Da hat unfer Herr College vollständig recht; diese „Feindesliebe" ist in der That ein Unsinn, ja, ein Verbrechen — denn sie hieße ja nichts weiter als die Harmonie und Uebereinstimmung mit den Gottlosen! — Der besonderen Anziehung gegenüber giebt eS daher, in der Natur begründet, auch eine besondere Abstoßung, der Neigung gegenüber eine Abneigung, der Sympathie gegenüber eine Antipathie. Sowenig dort das Gesetz gebietet, so wenig verbietet es hier. ES übt keinen unnatürlichen Zwang. Darum