Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1858)
- Date
- 1858-06-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Roch ein Wort über die Lehre von der 161 fischen Lehrer verzeichnet finden, mit sieben oder sechs Personen Gottesdienst abhalten zu dürfen. Denn sowie wir den Much haben, einer Reform das Wort zu reden, selbst!wel!» sie den Talmud gegen sich hätte, ebenso haben wir den Much, der Erhaltung vernünftiger Gebräuche das Wort zu Freden, selbst wenn aus einer talmudifchen Schrift ihre Abstellung vertheidigt werden könnte. — Was jedoch das „Warten auf WHan" betrifft, so halten wir dieß für einen der widerlichsten Mißbräuche, welche der alte Schlendrian auf uns vererbt hat. Hier wären wir dafür, die Ordnung festzustellen, daß der Borbeter ohne alle Verzögerung weiter bete, dabei aber die Erlaubniß zu statuiren, daß, mit Ausnahme jener eben genannten zvier Punkte, welche das Wesen des gemeinsamen Gottesdienstes als der öffentlichen Heiligung des göttlichen Namens bezeichnen, wozu auch noch der laute Vortrag der Lekwoneesre ausgenommen werden kann, alle sonstigen Benedictionen, mit ihren Respousien laut vorgetragen werden dürfen, wie solches ja auch mit den Benedictionen vor „Loreedu" stets der Fall gewesen ist. L.-S. -^K^^^^S^ 30. Noch ein Wort über die Lehre von der FeindeMebe im Judenthnm. (Bon Landes-Rabbiner Flehinger zu Meisenheim.) Der Herausgeber dieser Blätter hat unter der Aufschrift: »Ter Berräther" im Februarheft einen Aufsatz gebracht, der mir in der Seele wohl gethan hat. Wer freut sich nicht einer Zeit, w auch der bisher zum Stummsein Verbannte endlich den Much haben darf, seine in den Staub getretenen Lehren zu reinigen und . vor aller Welt ihren Glanz zu zeigen. Hüten wir uns nur, in den Fehler unserer Gegner zu verfallen, die da glauben, das eigene Gut nur dadurch in'S rechte Licht stellen Zu kennen, daß sie auf den Schatten außer demselben hinweisen.