Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 9 (September 1858)
- Date
- 1858-09-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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»SS Sind die Tvsmergebrchtche,viMch Has letzte ^«ierhSrtell Leichtsinn^,! weil wau aus kr.^kemaedotk 8 die selbst in den Lckuledan^^ruelr übergegangene Vorschrift, daß man kber die Tobten während dreier Tage eine Aufsicht haltensolle, gekannt und aus der daselbst angeführten Thatfach^ erfahren hatte, daß der Fall eingetreten sei, daß ein Todtgeglaubter wieder lebendig geworden und noch fünf und zwanzig Jahre gelebt habe: (Brgl. S. 4tt dieser Blätter, Anm.). Zit de? «eueren Zeit, itt welcher man diesem Gegenstande überhaupt eine größere Mfmerksamkeit zuwendete, haben sich die Erscheinungen vom Erwachen Scheintodter mehrfach wiederbolt und' wurde damit die Trüglichkeit der gewöhnlichen Todeszeichen aüf dil» evidenteste dargethan. So wurde im November des Jahres W56 in den öffentlichen Blättern von Lyon aus Folgendes berichtet: Hier sollte eine junge Frau zu Grabe getragen' Werves Mau hörte erst ein dumpfes Stöhnen im Sarge, worauf man aber nicht weiter achtete. Als das Geräusch sich jedoch wiederholte, öffnete man den Sarg und man fand die junge Frau aus einem mehrtägigen lethargische« Schlafe erwacht. Der Vorfall macht enormes Aufschen m Lyon und die ganze Presse zieht gegen die Oberflächlichkeit ZU Felde, mit welcher Todtesscheine ausgestellt werden. In ähnlicher Weise ist vor einer Reihe von Jahren m ber israelitischen Gemeinde zu Mainz der Fall vorgekommen daß eine todtgeglaubte Frauensperson während der Waschung (N"5!v) erwachte und darauf noch mehrere Jahre lebte, und in Mainz ist es, wie in Frankreich, gesetzliche Borschrist, daß die Verstorbenen erst nach Verlauf von zwei Mal vier und zwanzig Stnnden beerdigt werden sollen. Und Herr Rabbiner Drehfuß hat die Dreistigkeit, Angesichts solcher Thatsachen. Angesichts des eigenen Landesgesetzes, zu erklären, daß eine solche Verschiebung der Beerdigung eine heidnische Sitte*) sef Sttd baß der Rabbiner, der solcher Verschiebung das Wort rede , sich eines Verbrechens gegen die Religion schuldig Machet Herr Rabbiner Dreyfuß konnte, ohne schamroth zu werden, die Erklärung abgeben, vatz das bürgerliche Gesetz unv die Menschlichkeit (!) genug von uns erlangt (!) hätten, weua vir uns fügen, den Todten über Nacht liegen zu lassen! Also die wohlbegründete Vorsicht, keinen Sckeintodten zu begrabe», ip in den Augen des Herrn D. bloße Menschlichkeit? Uad i'^!:'«"", , >'.,- ^) Wir machen wiederholt auf die in diesen Blättern S- Ul aw geKhrte Stelle aus Ssmsekotk S aufmerksam wo es heißt: MVV» PdN Q'v' 1^ O'NSN P^PM tN"QP7I z;.;- .... - - ^Vvvi' VN Mva