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Der israelitische Volkslehrer · 1858-09-01 · Heft 9 (September 1858) · page 24

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 9 (September 1858)
Date
1858-09-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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»80 Sind die TraueegebrSuche wiMich das letzte 7^ ^Un sereL pan Orthodoxie aber, die nicht aus Parteirücksichtm, sondern aus eWcher U^^ hält, daß nichd ein Titelchen, auch von dem grundlosesten Herkommen, in religiösen Dingen aufgegeben werde, möge der religiöse Zustand unserer Religionsgenossen im Elsaß als warnende Lehre dienen. Denn wornach sie bei uns in Deutschland strebt, das war im Elsaß bisher mcht bloseS Streben, fondern lebendige Wirklichkeit^ Dort hatte der RabbiniSmuS, wie er in den dumpfen mittelalterlichen-Zeiten sich ausgebildet hatte, bis in die neueste Zeit die unbestrittene Herrschaft in den Gemeinden. Und die Folge dieser Herrschast? Daß das moderne Judenthum d. h. in gutem verständlichem Deutsch: Das ganze jüngere Geschlecht, das sich in weltlicher Hinsicht die Zeitbtldung angeeignet hat, nur noch vermittelst der Trauergebräuche mit der Religion unserer Väter in Verbindung ist. Alle Bollwerke sind zerstört, alle Pfeiler zusammengebrochen, und nur die Trauergebräuche sind als das letzte Bollwerk, als der letzte Pfeiler ihres Judenthums noch geblieben? Ob die zerstörende Simfon-Kraft des Lebens wohl an diesem letzten Pfeiler zu Schanden werden wird? Ob nicht vielmehr auf die Erhaltung und Aufrichtung ganz anderer Säulen zu sehen sei? das möchten wir denn doch unferm französischen Amtsbruder aus das ernstlichste zu bedenken, hierdurch empfehlen. — Wir sind hiermit wieder bei dem sich ereifernden Herrn Rabbiner Dreyfuß angelangt, den es empört, aus unserem Artikel zu ersehen, daß in Deutschland Mveilen zwei und drei Mal vier und zwanzig Stunden zwischen dem Verscheiden und der Beerdigung verfließen; ein solcher Aufschub der Beerdigung sei wahrhaft heidnisch ('^ivdm '2"n) und der Rabbiner, der ihn willig gestatte, mache.sich eines Verbrechens gegen die Religion schuldig. Man trauet in der That kaum seinen Augen, wenn man hier Behauptungen aufgestellt sieht, wie sie kainn von dem bornirtesten Fanatiker zu erwarten sind. Doch Herr Rabbiner Dreyfuß beruft sich auf eine göttliche Borschrift; wir sind daher um so mehr verpflichtet, auf die Sache näher einzugehen. Wie wir in unserm Artikel „über Onen" bereits angedeutet haben, gründet sich die Vorschrift, den Todten nicht über Nacht liegen zu lassen, sondern am selben Tage seines Todes zu begraben, auf 5 Mos. 21,?3. Daselbst heißt eS: Der Leichnam des Gehenkten soll nicht über Rächt an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn begraben an demselbigen Tage, denn eine Geringschätzung Gottes ist W

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