Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 9 (September 1858)
- Date
- 1858-09-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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^«Mwerk des Iubenthums? hatten, mmchtiss sei^gehk deutlich heiÄor^aus MsS Lüawn 27 iA x^'d«'^vn I> ' Aber Herr Rabbiner Dreh fuß citirt doch eine Tälmudstelle/ an welcher -seine Behauptungen gewiß eine mächtige Stütze haben? Darauf ist ganz einfach zu erwiedern, daß diese Stelle im Talmud gar nicht exiftirtt — Haben wir zuviel gesagt, wenn wir oben von der oberflächlichen oonekalavee unseres französischen Cöllegen gesprochen haben? Wenn Herr D reh fuß nun nach solchen durch nichts begründeten-Behauptungen erklärt, daß unsere Erwägungen, aus weichen wir die Erlaubniß für den Genuß von Fleisch und Wein so wie das Recht zu beten folgerten , in seinen Augen durchaus kein Gewicht hätten , so wissen wir, welchen Werth wir solchem, blos subjectivein Absprechen beizulegen haben. Mit aller Entschiedenheit aber müssen wir die Insinuation abweisen, als ob der von uns geltend gemachte Umstand, daß-zwischen dem Verscheiden und dem Begrabniß ein Zeitraum von zwei oder drei Mal vierundzwanzi>i Stunden verfließe, ein bloßer Mtwänd fei. Bei ernsten Dingen — und Alles was mit der Religion m Verbindung steht, ist für uns von dem heiligsten Ernste umflossen —'wi^ uns niemals in den Sinn kommen, zur BegründünK unserer Ansicht uns nach Vorwände^n umzusehen, blos problematische Sätze als unbestreitbar hinzustellen/ oder fals^ zu citiren. Durch derartige Kunstgriffe mag maudem Ignoranten eine Zeitlang imponiren;< bei dem Manne -der Wissenschaft würde man sich damit nur lächerlich machen. Herr Dreyfuß muß übrigens eine Brille von eigentümlicher Construction bei feinen Studien in Anwendung bringen. Denn wie er oben eine Stelle aus dem Talmud anführt, die nirgends zu finden , so will er aus unserem Artikel herausgelesen haben, daß eitt DispenS von den ^nwus-Vorschriften von Seiten der Leidtragenden niemals verlangt worden sei. Nun können wir aber Herrn Dreh fuß die Versicherung geben, daß gerade ein Fall aus unserer Praxis die unmittelbare Veranlassung zur Veröffentlichnug unseres Artikels über Onen war. Ein ver strengorthodoxen Richtung angehörender Familienvater hatte nämlich im Laufe dieses Frühjahres das Unglück, einen hoffnungsvollen Knaben durch den Tod zu verlieren. Auf seine Anfrage, wie er sich zu verhalten habe, bemerkte ich ihm, daß er nach den Vorschriften des Sekulekan-^ruek, sich bis zum Begräbnisse des Genusses von Fleisch und Wein zu enthalten,-daß er weder das tägliche Gebet noch das Tischgebet