Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 9 (September 1858)
- Date
- 1858-09-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3129675-3129754-3129761--2524-3131086- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
264 Der Eintritt eine5 Majestät Unterthanen jüdischen Glaubens." Damit aber du Haus das Ziel jener Maßregel vollkommen erkenne, verweise ich dasselbe auf die Worte jener Klausel, welche festsetzt, daß alle Mitglied:? jüdischer Eonfession, wenn sie bei ihrer Zulassung zu d'i^ fem Hause den für Mitglieder vorgeschriebenen Eid ablegen, die Worte auslassen dürfen: »und ich gebe diese Erklärung auf den wahren Glauben eines Christen."; Ich schlage nun yor, dieser Klausel gemäß einen Beschluß zu fassen, und zwar den Worten der Acte so nahe wie möglich zu bleiben. Ich will durchaus die Frage nicht aufwerfen, ob die Juden in diesem Hause sitzen sollen, da diese Fraqe schon oft ^nd^sehr ausgedehnt behandelt worden und von diesem Hause bejahend entschieden worden ist. Ich beantrage, daß künftighin Jedermann jüdischen Bekenntnisses, wenn er, um zu Sitz m.d Stimme in diesem Hause besähigt zu werden, den, durch eine Acte der gegenwärtigen Session vorgeschriebenen Eid leistet, die Worte auslassen, dürse: »und ich gebe diese Erklärung auf den wahren Glauben eines Christen." unterstützt den Antrag. Mr. Warren wiederholt förmlich den Protest, welchen gegen den ersten Antrag erhoben, will sich aber damit begnügen, daß das Haus sich über den eben gemachten Vorschlag ausspreche. (Hört! hört!) Lord Hatham sagt, er wünsche in zwei oder drei Sätzen seine Grunde darzulegen für das Votum, das er abzugeben beabsichtige. Sein Gewissen habe ihn immer genöthigt, der Zulassung der Juden zum Parlamente sich zu widersetzen. Er habe aus Grundsatz, ohne das geringste Vorurtheil so gehandelt. (Hört!) Nachdem er aber gesehen, wie sich einmal die Meinung des Parlaments über den Gegenstand ausgesprochen, so fei er nicht hierher gekommen und würde er nicht hierher gekommen sein, um ein ferneres Votum über die Frage abzugeben. Er sei hier nur erschienen, um an der dieser Diskussion folgenden Verhandlung Theil zu nehmen; unter den vorliegenden Umständen aber suhle er sich verpflichtet zu überlegen, welchen Weg er nehmen solle. (Hört! hört!) Zm Hinblicke nun aus die Partei, welche er bisher in Betreff der Zulassung der Juden ergriffen habe, sei es ihm unmöglich, dem Antrage des edlen Lord beizustimmen. (Hört! hört!) Er vermöge nicht, das Haus zu verlassen und sich der Abgabe eines Votums über die Frage zu enthalten, indem er es nicht für ein ehrenhaftes oder rechtliches Verfahren halte, vor der Meinungsäußerung über einen Gegenstand zurückzuschrecken, in Betreff dessen seine Ueberzeugung so unwandelbar sei. Während er nun um anderer Zwecke willm sich hier befinde, mit gutem Gewissen aber seine bisher befolgte Meinung nicht ändern könne, so sei er zu der Nvthwaht getrie-