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Der israelitische Volkslehrer · 1858-04-01 · Heft 4 (April 1858) · page 21

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 4 (April 1858)
Date
1858-04-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Der „vo««. simmtltchen Borschriften färben 0aev alten Grund und Boden verloren haben. Dennoch, obgleich bei ganz ahnlichen Fällen*) der Wegfall dieser Vorschriften von allgemein anerkannten Autoritäten ausgesprochen wird, haben dieselben in unserer religioft»^«is^chishee ihre volle Geltung behalten. Ist aber nicht gerade in dieser Zeit, die zwischen dem Hinscheiden und der Bestattung liegt, die nickt, wie früher, durch die für die Bestattung erforderlichen Vorbereitungen, die den Schmerz über den erlittenen Verlust kaum aufkommen ließen, ausgefüllt wird und nicht ausgefüllt werden kann, ist nicht gerade in dieser Zeit, in welcher die frische Wunde um so brennender ist, je weniger der so schwer Getroffene seinen Sinn durch anderweitige Beschäftigung davon abwenden kann noch abwenden magV das Gemüth ganz besonders gestimmt, seine Zuflucht bei Gott zu suchen? Und ist eS nicht empörend, dem von Gott so schwer Geprüften, der Trost und Aufrichtung im Gebete suchen möchte, im Namen der Religion zuzurufen: „du darfst nicht beten?" Wie ganz verschieden von dieser Praris wird uns daS Verhalten Davids nach seines Kindes Hinscheiden von der heiligen Schrift geschildert! David stand auf von der E^dV^w usch sich, salbte sich, wechselte seine Aleider und ging M das Gotteshaus und betete au. Er kehrte hierauf zurück in sein Haus: aus sein Vergangen setzte man ihm Zpeife vor, und er aß. (2. Sam. 12, 20). Die letzte Angabe dieses VerseS führt unS auf einen andern, hierher gehörigen Punkt. Erwägen wir nämlich ferner, daß bei dem eintretenden Todesfalle eines Angehörigen die größten Strapazen für die ver« *1 So Talm. Ieruschalmi (angeführt im 8"VV >I> ^218 1VVZ 'V2 V'SN25 -7" Sodaun im Tur das.: 7N?'S7Q MSN N"NL? MIN .V'271Z?N i?Z? nrwtt?N NlNsH M'2 8^1 Sadlich Vumdwer: NVNV 8 8 0tt"1 IN'M l7! so N'MN N"8>?^ 87 V218 NQNV ' 10*

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