Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 4 (April 1858)
- Date
- 1858-04-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Der „Oos»*. pflegenden Verwandten voranzugehen pflegen, die in ihrer aus. Opfernden Liebe auf die gewohnte Nahrung, wie auf den erquickenden Schlaf zuweilen Wochenlang verzichten, um sich dm schwer bedroheten Kranken ganz hinzugeben und ja nichts zu verabsäumen; ist es nicht eine Grausamkeit, nun, nachdem durch den Rathsschluß deS Höchsten das Gefürchtete dennoch eingetreten ist^ zu solchen durch Entbehrungen und Aufregungen aller An an ihrer Gesundheit angegriffenen, in ihrem ganzen Nervensysteme heruntergekommenen Menschen hinzutreten, um ihnen m Namen unserer Religion den Genuß des Fleisches und Weines mehrere Tage hindurch zu verbieten? Zm Talmud *) lesen wir mit Bezugnahme auf Spr. Sal. 21, 6. (Reichet starken Trank den Unglücklichen und Wein den betrübten Seelen!), den schönen Busspruch: der Wein ist blos geschaffen zur Tröstung der Traurigen, und wir sollten ohne Grund dieses stärkende Labsal von Religionswegen versagen? Wenn wir uns daher vollkommen einverstanden erklären mit dem Herausgeber des Ledulekan aruek, der die frühere Anordnung daß zehn Becher Weins bei der Trauermahlzeit getrunken werden sollen, ganz unberücksichtigt läßt und dafür, nach der Anleitung des ÄlaimuQiblos etwas Wein dem Leidtragenden empfiehlt; so erscheint es uns dagegen als eine Pflicht, den mäßigen Genuß des Weines sowohl, wie den Genuß der kräftigenden Fleischspeise dem Leidtragenden auch vor Bestattung seines Todten zu empfehlen. Da bei eintretenden Todesfällen die überlebenden Angehörigen sich in einer Gemüthsstimmung befinden, in welcher sie in der Üebernahme jeglicher, auch noch so ungegründeter Entbehrung stch gerne fügen und darin einen Act der Pietät gegen den Verstorbenen und damit zugleich einen gewissen Trost finden, der «) Vrndw es. Vgl. Xstudotd 8. ^*»*) 4d«! 4, S. UebrigevS führt derselbe dennoch (!3, 8.) auch die bezügliche Anordnung, wenn auch nur negativ.: daß nicht mehr als 10 Lecher getrunken werden sotten, an (vgl.