Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 4 (April 1858)
- Date
- 1858-04-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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AY8 Das Gestenst der Hierarchie. erzeugt, sich selbst für ein göttliche» Wesen (ll'N^55Z> hielt, welche Ansicht widerlegt wird, indem „^äonai-LIokim" — woraus eben die Ehristologie die Trinität eruiren will — ihm zuruft: „wo bist du?" "p*? NV2 fl< „wohin neiget sich dein Herz?" Nun wird daselbst von einem Christen die verfängliche Frage an Lsk 166» gestellt, warum es (Lxo«Z. 24, 1) heiße: „und zu Mose» sprach er, steige empor zu dem Ewigen," statt „empor zu mir" — woraus also gefolgert werden sollte, es seien mehrere Personen in Gott —der Talmudist antwortet: der hier Sprechende fei der Engel, von welchem Cap. 23 die Rede war,*) und zwar jener mystische „Kletatkron", dessen Namen mit dem Namen Gottes innigst verbunden sei (12^2 Darauf der Ehrist: /»wohlau, so lasset unS ihn anbeten!" Worauf der Andere: „mit Gott selbst verwechseln darfst du ihn doch nicht!" tQ VI'VN^ .12 ION „Ist dem so/- spricht hierauf Jener wieder, „so kann er auch euere Sünden nicht vergeben (d5Lst dtt waS soll'S nun mit ihm?" (vergl. Ka8edy. Darauf erwiedert der Rabbi die bedeutungsvollen Worte: d5N12v'7» 7N2>2P ^2 d^P)1NS2 DaS ist bei uns ein unerschütterlicher Glaube, daß wir ihn auch als Boten (Vermittler) nicht annehmen," wozu Raschi erklärend bebemerkt: „wir wissen, daß er keine Kraft besitzt, unsere Sünden zu vergeben; darum haben wir ihn auch verworfen und unS geweigert, ihn anzunehmen, selbst nicht als Boten, der den Verkehr zwischen Gott und unS vermittle" (dt'IM N^w). So klar war schon in den ersten Jahrhunderten deS ChristenthumS daS Judenthum sich deS tiefgehenden Unterschieds zwischen ihm und der neuen Religion bewußt! Die Heilslehre deS Christenthums beruht auf der Mittlerschaft, die Heilslehre des ZudenthumS auf der Unmittelbarkeit. Dort ist daher der Priester Mittler deS Mittlers; daher Gnadenausspender, Ertheiler der Sacramente, Sündentilger im Namen eines Höheren, den er vertritt, und in dessen Namen er daS SündenbekenntniK entgegen- Lgl. «nstre Anmerkung zu S. 106.