Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 8 (August 1858)
- Date
- 1858-08-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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ttt Die neuest^ GrWiuu^M Ms demlSebiete der BewAtgunK? die durch Aufhebung des «ittelalterlichen SchutzverhältmffeS der Israeliten ausfallenden Einkünfte-fürsllicher Renaammer kn ermäßigten Betrage zu jährlich 500 Thaler ovs d« Landkasfe zu erstatten, ist uun in der nmesten Gesch LamoMttA idas bereits c vor einem Jahre vom Landtage aM »wmmene Gesetz über die bürgerlichenstaatsbürgerlichen Vw HSltmffe, die gotteSdieSstlichejr Einrichtungen und das Schülwesev chtr Äuden in dreißig Paragraphen publicirt worden. MMe MfenMchens und / bemerkenswerthen Bestimmungen find folgende; Die Israeliten haben künftig dieselbe» bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, wie die chrtstlichelil La nd e Sun t er tch an en,dagegenauch in Ke;iden Bezkehungen dieselben Verpflicktnugen- Sie werden jedoch nur zu solchen Staats- und Gemeindeämtm zugelassen^ mit, welchen nicht die Ausübung einer richterlichen, poözeilichen odex executiven Gewalt verbunden ist. Sie sind ferner von der Leitung und Beaufsichtigung christlicher CultuS- Md Unterrichtsanstalten aus^ werden als Lehm, mit Ausnahme von Gewerbe- und Handelsschulen, auf jüdische UnterrichtSanftalten beschränkt. Si^ haben„endlich weder actms noch passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus. Tie Zuden sind von den.Beiträgen zu den kirchlichen Bedürfnissen der christlichenGemeinden auch ferner befreit, haben aber die Koste« deH jüdischen CultuS allein zu tragen. Die obere Leitung uud Beaufsichtigung des jüdischen Cultus im ganzen Lande steht dem-Rabbiner zu , und bleibt die Entscheidimg Aber Streitig leiten zwischen demselben und einer Synagogen-Gemeinde der Regierung vorbehalten. Der Rabbiner hat auch die Beaufsichtigung der jüdischen Schulen, mit Ausnahme der Detmoker, für ^el^e ei besteht; außerdem habe» aA^d^' ch^ ein Auf^chtsrecht Über 'die jüdischen Schulen.^ Die Stelle des Rabbiners wird von der Regierung nach vorgangiger Vernehmung der Borsteher der Synagogen-Gemeinde besetzt. . ^Past wohlthuende Gefühl, das der an die Spitze gestellte Mgemeiue Grundsatz des Rechtsgleichheit der Israeliten wt