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Der israelitische Volkslehrer · 1858-08-01 · Heft 8 (August 1858) · page 19

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 8 (August 1858)
Date
1858-08-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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S3N Vluvm^auj GräberW wehmSthiK ernsts Stiwmung versetzen ^wodurch wir erinnett werden an bas eigeue. Ende und uns gemahnt' fühlen^ unsere T<ye zu zählen/damit wir weisen Herzens werden. PMnz , N'i'» -'l/n:^ 7.'^ n/.^i^ -!'-'.- '-. .N.^i',>/ ^. T». Uebex Abschaffung der „Meziza". .! -ll? Ä u' ^s'^I'.Nl -II . '.-^^^ 'i'^ .^l ^Zi- '^^.u^ - j'^^ ' - '.. . .. Äus, W ü r t t e m b e r g ist uns folgende Mittheilung zuge gangen: „Gegen die von der Königl. israelitischen Oberkircheubßhörde ergangene Verordnung wegen Abschaffung der Meziza (Aussaugen der durch die.Beschneidung entstandenen Wunde), worWer in frühtzret^israelitischen Vo lkslehrers derichtet, wurde, .ist von Selten Mes Mischen Advocaten im Auftrage einiger ^oi äisant orthodoxen Mandanten eine Beschwerde aq das Königl. Cultministerimn, begleitet von etliches isländischen rabbinischen Gutachten, *) eingereicht werdeu, worauf. jetzt die K önigl. Oberkirchenbehörde zum Berichte aufgefordert worden ist." , Wir haben es hier offenbar wieder mit der bornirm Schulchan-Aruch Gelehrsamkeit zu thnn, die, weil sie auf dea Gr^-der einzelnen Anordnungen nicht achtet j'jnp vix ^N^^V. von R. Samuel Edels, wie wir in dem vorhergehenden Artikel bereits gehört haben, mit so scharfes Worten verurtheist wird. Der Act der Meziza ist nämlich, nach derMWrüMHe^ des Talmud, kein religiöses Gebot, sondern bloS aus medieinisch-prophhlactischen Rücksichten, weil man d^lS Unterlassen des Aussaugens als gefährlich (sm für Z^s.Kmd. hielt, im Gebrauch gewesen. Aus diesem Grunde erklÄte R. Papa, daß man den Beschneide?, der das Aussäen unterlasse, seines Dienstes entsetzen müsse. AuS dieses ^) Unser Korrespondent nennt die Gutächtenabgeber mit Name«. SemS^ unserem Grundsatze, bei unseren Besprechungen uns, so viel vi- «ur immer thunlich, nur an die Sache zu halten, haben wir diese Namen weggelassen. . . ,

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