Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 8 (August 1858)
- Date
- 1858-08-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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IMmjM ausMN^r«^ Geb ete und. de,utsche Gesänge, lauter kravkhaste Geschöpfter Nachahmungssucht frM^— sie alle werde« fchonWgSloS v^nrtheilt und fallen unter der Guillotme feines heiligen Inquisitionsgerichts. Und deutsche Predigt, Herr Doktor^ M ein Ornat, welchen die protestantische Geistlichkeit sewst als Nachahmung ihres CulfS anklagt; warum fanden diese — Gnade vor Ihren Augen und den Augen Ihrer Anhänger? Und warum werden denn Talmud und Poskun (Gesetzeslehrer), welche das Beten in jeder Landessprache, also deutsche Gebete erlauben, nicht der NachahmungSsucht fremder Religionsakte /angeklagt? — Das Verbot (3. Mos. 18, Z uud..2l>, 23.) nicht nach den Sitten oder Satzungen der Völker zu wandeln, bezieht sich nach dem Inhalte und Zusammenhange der Thora auf unsittliche und götzendienerische Dhaten. Zugegehen, daß unter das allgemeine Verbot auch solche Handlungen zu subsumiren sind, welche in den erwähnten Worssbschnitten nicht ausdrücklich aufgezählt sind; so darf dpmoch.vicht willkürlich jeder Brauch im Leben und in dem CultuS, welcher von irgend emer andern Nation oder ReligionSgememschast herrührt, als Nachahmung oder Wandel nach den Gesetzen anderer Völker verdammt werden. Schon in meiner am 4. Deeember 1852 dahier gehaltenen Antrittspredigt wies ich daraufhin, wie^die Rabbiner (^ore vea e 173.) das Verbot nichtisraelitische Sitten nachzuahmen darauf beschränken, wenn in diesen Sitten etwas Unsittliches nw'is oder AbgötterischeS s^ fveliege; ja daß eS den Israeliten nach dem Talmud durch den Propheten zum Vorwurfe gemacht wurde, nur die schlimmen und nicht vielmehr die guten Sitten nachgeahmt zu haben vTQVO'ipinW M'Vp O'^i?v? VN'VV. Zch weise hier auf noch eine talmudische Stelle hin, welche schon in Nr. 1 des 1846 von mir herausgegebenen Wochenblattes Sinai hervorgehoben wurde, nämlichSynhedr.52,d., woselbst der Satz aufgestellt wird, sobald in der Bibel eine Sache Moy erwähnt ist (wie Musik ja als eine Tempelsitte genannt Hrd) findet das Gesetz, nach den heidnischen Gesetzen nicht zq wandeln, keine Anwendung darauf, woraus folgt, daß