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Der israelitische Volkslehrer · 1858-08-01 · Heft 8 (August 1858) · page 10

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 8 (August 1858)
Date
1858-08-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Llumen auf. GribeyK »«K hätte. Dmn nur die Früchte der auf den Gräbern selbst stehenden Obstbäume find verboten (!.!.>. Laden aber angepflanzte, schattige Bäume weniger als Blumen zu einem Spaziergange ein? Herr Dr. L. mag auch diesmal das geringe Gewicht seines Grundes empfunden haben und legt deßhalb noch einen neuen Grund in die Waagschale. Ob dieser schwerer wiegt? Ich möchte es bezweifeln. Herr vr. L. fürchtet, hält es für wahrscheinlich, daß der Besucher eines ihm theuren Grabes eine Blume von demselben pflückt, sie zum Andenken mit sich führt und sich dadurch eines Vergehens schuldig macht. Ich will nicht fragen, ob nicht ebm so sehr zu fürchten wäre, es könnte Jemand eine von selbst auf dem Grabe erwachsende Wiesenblmne oder Gras zum Andenken pflücken. Mag diese ängstliche Fürsorge bei eingesetzten Blumen mehr begründet sein, was ich nicht zugebe: welches Vergehen wäre es denn, wenn Jemand sich von einem ihm theuren Grabe eine Blume zum Andenken pflückte? Der eigentliche Grund, tveßhalb eS untersagt ist, aus den Gräbern etwas herauszureißen, ist die Achtung gegen die Verstorbenen INI flalm. dadxl. Uesil. 29, a.?ur ^7. Ö. eap. 368, Commentare) Wird aber die Ehre der Todten verletzt, wenn ein Verwandter oder ein Freund eine Blume zum Andenken von dem Grabe pflückt? Geschieht hier das Abpflücken nicht gegentheils zur Ehre des Hingeschiedenen? Trug ja der große Rabbi Jochanan tn seinem Kleide sogar ein Stückchen Bein von dem zehnten ihm verstorbeneu Sohne zur schmerzlichen Erinnerung für sich; zum. Tröste für andere Unglückliche? (?r. Lyraek k. S, d. '"vx um nni'VZ,', NO-k Die Erklärung des Lada batdra kol. N6, a., daß es ein Zahn gewesen sei, ist sprachlich ohne Halt, kann daher gegenüber der Auslegung eines '"V"> nicht geltend gemacht werden. : . . ' / ''^''-'11.^ Das zweite Geschütz, mit welchem Herr vr. L. gegen das Llmuenpflanzen auf Gräber zu Felde zieht, besteht darin, baß dasselbe einem durch Alter geheiligten Herkommen widerstreite.Dieses Geschütz ist bekanntlich ein sehr ab-

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