Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 8 (August 1858)
- Date
- 1858-08-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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BhMw; slH. As^^M vx^chichM« Insicht M — auf ein. Grab sich zu setzen oder darauf zuMtey. aus Achtung vss Tobten: warum soll es deßhalh cmch verböte^ ftin, das Grab .mit Blumen zu schmücken? doch Mt.gegen den Verstorbenen nicht .verletzt, sondern., im Gegentheil. ausgedM wxchenM? Herr vr. L. schemt indessen selbst die Schwache und das Schwankende^ seiner Folgerung gefühlt zu haben, weßhalb ,e? zu deren Aufrechthaltung neue Stützen sucht. Man müsse fürchten, meint Herr.8., d<? Friedhof, das Leichenfeld Mche nur zu bald einem Blumengarten, der. ein zum Besuche einladender jErholungsPlatz wird.; Sie können beruhigt sein, Her^ Doktor ^. Wenige die Lust m. sich verspüren werden, auf dem. Begrähnißplatze eine Erholung zu suchen und IN", 12 Madch N'2V Auch ist ja der jüdische Friedhos dahjer verschlosseu und der freie Zutritt Mcht gestattet. Wäre ab« auch,d?r Eintritt offen und das Verlangen auf dem Frickhofts.spazierm zu gchen vorhanden verbietet denn unser Religionsgesetz das Spazierengehen, .auf Leichenhöfen? Herr Dr. - Lehmann behauptet zwar, die jüdische Religion verbiete vaS Spazierengehen und das Hindurchgehen auf dem Friedhofe. .In den religiösen Gesetzbüchern jedoch (?ur und Sek. zu 5^. p. -e. M8.)^ „man darf die Begräbnisstätte auf einem Spazierwege nicht zum abkürzenden Durch gange wählm^-Wp^ O7Q ^'v' ^i,*)wie man auch selbst zerstörte Synagogen nicht zum Durchgehe wählen darf (lalm. bad^ AeMa 28, a.); aber ein Verbot de« Spazierengehens auf dem Friedhofe kenne ich nicht. Bestünde übrigens auch ein solches Verbot, so wäre darum noch kein Grund gegeben, keine Blumen auf den Begräbnißplatz zu pflanzen. Mrfm ja auch Bäume dahin gesetzt werde^^ Lea e. 368, 8s Z.> wie das hierorts seit längerer Zeit geschchen ist, ohne daß meine« Wissens sich dagegen eine achtbare Stimme erhoben 555-? -.55 r)'?- : - ... .'. : .. > . 7. , ., , ..... :^> Brql. 2?V' rbm zu SsmTodotd wo ausdrücklich erklärt wird: '«^»M V^M h. h^ Behufs Abkürzung seines Weges ist der Sang untersagt. Süstrnd-