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Der israelitische Volkslehrer · 1858-02-01 · Heft 2 (Februar 1858) · page 8

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 2 (Februar 1858)
Date
1858-02-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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544 Müagoge«« «. Gebete-Ochaang fi» zvrthell 'bchwmew lasseu, sa nehmen wir keinen Anstand, einzelne zM^il von. Wichtigkeit auch namhaft zu machen^ - k?!)5 .Gleich der erste Artikels in welchem Versammlungen vsr tdHi-Synagoge vor^ während und nach dem Gottesdienste unter- »fagt werden^ gehört unferS ErachtenS nicht m eine Synagogen-, Asyttderni im eine Stvaßen-Polizei-Ordnung, mit welcher die ReligionSgMeinde, als solche^ nichts zu schaffen hat. — Diese at- .twvpemeots vor der Synagoge — ein schreiendes Zeugniß von zdep mangelnden Erbaulichkeit und daraus entstehenden Langeweile nn derselben -- werden übrigens sicher schwinden, wenn eine :WÄdigere> weihevollere GestaltunA deS Gottesdienstes ihre Anziehungskraft auf die Gemüther wieder geltend machen wird. - -Desgleichen können wir uns mit der im Art. 7 enthaltenen (Bestimmung, die sich auch in der Würtembergischen Synagogen- Mrdnung befindet, daß am Neujahrs^ und Versöhnusgsfeste zu zK^H»ekrich, wie zu Nusapk vom Anfange des lauten Z?"M bis zum Schlüsse , desselben die heilige Lade geöffnet werden solle, ein Mittles. Auf-, und Zuschließen an diesen Tagen aber nicht statt- .finden dürfe, nicht einverstanden erklären, t ' Z uer st ist unS der herkömmliche Gebrauch, daß beim Niederfallen der; Gemeinde zur Bekennung und Anbetung GotteS in sj^M,Musaph-Gebete d» Festtage die heilige Lade geschloffen sei, viel zu bedeutungsvoll, als daß wir ihn aufgeben sollten. ES wird nämlich dadurch zu erkennen gegeben, daß Israel Mbst den Schein, als gelte seine tiefste Ehrfurchtsbezeigung etwa den Tora-Rollen, zu vermeiden sucht. Und gerade dadurch, daß H?5hlilige Lade unmittelbar vor der Niederwerfung der Gemeinde geschlossen wird, tritt dem Israeliten dieser Gedanke um so anschaulicher vor die Seelen n? d?iS o>? n n-k^ warum das Oeffaea heiligen Lade bei dem »lmeka- und namentlich dem Kella- Gehetz stm. VersöhuungSfeste nicht stattfinden darf. : Wir woyen bei dieser Gelegenheit auch über eine andere hinchngehörige Anordnung unsere Ansicht andeuten. Der Art. 29 tz^ TeSete-Ordnung bestimmt nämlich, daß deutsche Sebae vor H»^.!»ach der Vorlesun aus der Tora vorgetragen werden sollen.

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