Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1858)
- Date
- 1858-02-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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>>Sr«Msche MKuS^Sememde der Pfalz. 4Z wahro ^thSdvrie:förderi, zu pssegerr und alles zu entfetnen, wäS ihrer segnende»? Wirksamkeit hindernd in. dem Wege steht, ste beanspruchennm'diejenige Autorität^ die einerseits mit dem Wesen des ihnen^ übertragenen amtlichen Berufes zusammenfällt und hie ihnen? anderseits zufolge ihrer^ —wie angenommen werden muß genauern Aenntniß der religiösen Lehren und Vorschrifteik gebührte Eine solche auf geistige — nicht geistliche — Superiorität sich gründende Autorität macht sich geltend nicht durch die Macht eines äußern Zwanges, sondern durch die Macht überzeugender Grunde. Eine solche Autorität wird fort und fort auf allen den Gebieten menschlicher Thätigkeit und Wirksamkeit hervortreten, auf denen es Wissende gibt und Nichtwissende. Und eine solche Autorität wird sich auch auf dem religiösen Gebiete des Zudenthumes erhalten, so lange als der Wunsch unseres Lehrers Moses: 121 V'd^ V 5>2?N"V („bestünde doch daS ganze Volk des Ewigen auS Propheten, indem der Ewige seinen Geist über sie gebe") nicht zur Wirklichkeit geworden ist. l Und wie der frühere Versuch, den Rabbinern der neuern Richtung das erforderliche Maß rabbinischer Kenntntsse abzusprechen, heutzutage wirkungslos ist, indem die Gemeinden recht wohl wissen, daß der lange Bart den kenntnißreichen Rabbiner durchaus nicht macht; so wird auch das heutige Manöver, den guten Willen zu verdächtigen, allmählig an dem gesunden, praetischen Sinne unserer Gemeinden zu Schanden werden, und diese werden mehr und mehr ihre Führer unterscheiden lernen von ihren Verführern. " Wir kommen nach dieser Digresflon wieder auf die Pfälzer Synagogen- und Gebete-Ordnung zurück. Wenn wir eben in Betreff der allgemeinen Tendenz dieser Synagogen- und Gebete-Ordnung uns anerkennend ausgesprochen haben und die Agitation gegen dieselbe, namentlich in ihren Motiven, wie dieselben in den öffentlichen Blättern sich kundgegeben haben, verurtheilen mußten; so sind wir deshalb nicht fo verblendet, um die Mängel, an welchen dieselbe in ihren Einzelheiten leideh nicht zu erkennen. Und da wir stets von dem Werthe der Sache, nie aber von etwaigen Parteitückflchten unser