Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1858)
- Date
- 1858-02-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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israelitischen Eultus-Gemeinden der Pfalz. 4t wählen, üm davön bei der in Rede Menden Angelegenheit die rechte Anwendung zu macheu. DaS bereits angeführte Schriftwort: Heute habe ich die Schmach MizrajimS von euch abgewälzt, gilt auch für den Tag, an welchem unsere Liturgie von diesen, den factischen Verhältnisseti geradezu in'S Angesicht schlagenden, Gebeten gereinigt sein wird. Von den sonstigen in dieser Gebete-Ordnung vorgeschlagenen Abänderungen ist noch hervorzuheben ^- außer dem Wegfall von Lseku mekomoN; Lamme maälZkm, ^ekum purkan u. dergl. -- die Ausscheidung von Piutim vor d. h. "!N2"Q so wie für diejenigen Gemeinden, in welchen ein regelmäßiger Choral- Gesang eingeführt ist, auch die übrigen Piutim, mit Ausnahme einzelner namhaft gemachter Stücke, — offenbar um den Gottesdienst nicht übermäßig zu verlängern — in Wegfall kommen sollen. Die sämmtlichen Piutim an Neujahr und VersöhnungStag dagegen bleiben stillschweigend von jeder Abänderung unberührt. Desgleichen wohl am Hüttenfeste die Losekavotd-Gebete und am Tora-Freuden-Feste die Gebete NZN^ TWIN NNtt u. s. w., die man, wie es scheint, als nicht in den Piutim einbegriffen betrachtete. Deutsche Gebete sollen von dem Rabbiner resp. Vorbeter vorgetragen werden vor und nach der Tora-Vorlesung, für den König und die Religionsgemeinde, bei Verkündigung deS Neumondes, an den besondern Sabbathen, bei besondern Familien- Ereignissen, als für Wöchnerinnen u. dzt. Endlich soll die Hastara nicht bloS in hebräischer sondern auch in deutscher Sprache recitirt werden. Dies ungefähr ist der Inhalt dieser Gebete-Ordnung, die namentlich für die beabsichtigte Einführung auch deS deutschen Elements in den Gottesdienst unsere Anerkennung verdient. Im Uebrlgen hat man sich fast allenthalben, wo man sich einmal entschlossen hat, eine den religiösen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechende Synagogen- und Gebete-Ordnung in'S Leben zu rufen, mit dem bescheidenen Maße von Veränderungen, wie sie in der vorliegenden enthalten sind, nicht begnügt. Um so auffallender ist der Lärm, den man bel dem Erscheinen