Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 9 (September 1859)
- Date
- 1859-09-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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RitnkfHaC Ja Fdlge des neüerr Schulgesetzes in Württembergs wonach der Beginn der Schulzeit für die Jugend erst mit dem 7. (statt früher mit dem 6.) Lebensjahre eintritt, steht zu befürchten, daß auch der hebräische Unterricht! M keiden könnte; es entsteht daher die Frage, ob es nicht zeitgemäß wäre, uamentlich in größeren jüdischen Gemeinden Klein-Kinderfchulen einzuführen, wodurch der durch den späten Beginn des Unterrichts befürchtete Ausfall gedeckt werden würde. Doch ist das eine Frage, deren Erörterung für friedlichere Zeiten aufgespart werden muß. Nach dem „Staatsanzeiger für Württemberg" hat Negierungsrath! Sarl Weil in Wien, früher Assessor bei der israelitischen Oberkirchenbehörde m Stuttgart, vom türkischen. Kaiser den Medschidie-Orden erhalten. "I Aus Württemberg, im Juli 1859. In einer beim K.OberamtS- Gericht Laupheim anhängig gewordenen Prozeßklage eines Juden gegen einen Glaubensgenossen stellte der Kläger das Verlangen, der Beklagte zolle den ihm zugeschobenen Eid m der Synagoge abschwören. Der klägerische Anwalt, der selbst ein Jsraelite ist, gab nur mit Widerwillen diesem Verlangen seines Mandanten nach. Das Obecamts-Gericht ging aber auf dieses unberechtigte Verlangen nicht ein, und es wurde auf den Eid in der Genchts-Kanzlei erkannt. Ju den Entscheidungsgründen heißt es rücksichtlich dieses Punktes: „Von seiner bisherigen Praxis, Judeneide nicht in der Synagoge abzunehmen, da dieß weder die innere Bedeutung, noch die Feierlichkeit der Handlung erhöht, abzuweichen hatte das Oberamts-Gericht anch im gegenwärtigen Fall durchaus keinen Grund." Mit Freuden bringen wir diesen Act würdiger vorurteilsloser Auffassung zur Oeffentlichkert. Aus Wien wird berichtet^Die Vertreter der hiesigen israelitischen Cultu sgemeinde haben neuerdings eine umfassende Denkschrift ausgearbeitet und dieselbe fämmtkichen Mmistern überreicht. In dieser Denkschrift verlangen sie für ihre Glaubensgenossen „vollständige Emanicipaton," und sie svüen namentlich darauf hinzewiesen und auch dargelegt haben, daß eine solche Emancipation nicht bloß im Interesse der Israeliten, sondern auch in jenem der Regierung liegen müsse. Sie sollen ferner ganz entschieden gegen eine nur theilweise Berücksichtigung ihrer Wünsche Einsprache erhoben und auf die den Protestanten gewährten Rechte und Freiheiten hingewiesen haben. Es ist Dieß ein Schritt, der von den Israeliten schon wiederholt versucht wurde, und er scheint dadurch hervorgerufen worden zu sein, daß man in gewissen Kreisen verbreitet hat, die Besitzfähigteit der Israeliten sei in Frage gestellt worden! (Wenn der jetzige Minister des Innern, Graf GoluchovSti, wie vielfach behauptet wird, wirklich der Schule des Grafeu Stadion angehört; so wird er, trotz seines angeblichen Vorurtheils gegen die Juden, nicht umhin können, den durch den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Wien eben so würdig wie eifrig vertretenen Ansprüchen d.'r jüdischen Bevölkerung des Kaiserreiches gerecht zu werden. Denn Graf Stadion, der bekanntlich längere Zeit rn rühmlichster Weise an der Spitze Galiziens standx war es, der die Ansicht ausstellte, daß namentlich in den polnischen Provinzen, wo es an einem eigentlichen Bürgerthume fehlt, bei der zahlreichen jüdischen Bevölkerung die Elemente eines zu schassenden Büraerthumes zu suchen seien, daß daher die vollständige Emanclpiruna der Inden eine im Interesse des Staates unabweisliche Nothwendigkeit sei. Seine in Betreff dieser