Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 9 (September 1859)
- Date
- 1859-09-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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304 Rundschau. au HLHern Lehranstalten selbst zu ertheilen. Hr. Rabbiner Praeger iu Mannheim ertheilt, so viel wir wissen, den Religionsunterricht an der obersten Klasse der Volksschule, am Lyzeum, an der höhern Bürgerschule, sowie an mehreren Instituten. Die von demselben erscheinenden Predigten: „Die Sabbathfeier" - haben in Mannheim einen bedeutenden^^Michen.Lesekreis Pfunden und find dieselben sehr geeignet, die gegen das Judenthum und die Juden noch häufig bestehenden Vorurtheile zu berichtigen und eine bessere Stimmung zu erzeugen; sowie gewiß der dort bestehende Gottesdienst, der immer von Christen sehr zahlreich besucht wird, einen seh? heilsamen Einfluß ausübt. O AuS Württemberg. Durch das neue Schulgesetz vom 6. November vorigen Jahres wurde für die Volksschule das schulpflichtige Alter der Kinder vom 6. auf das 7. Lebensjahr verlegt. Daß durch die Reduzirung der Schuljahre von 8 auf 7 der Schule im Allgemeinen ein Schaden erwachst, ist gewiß. Diese Verkürzung des Unterrichts um muß aber namentlich der jüdischen Schule von Nachtheil sein, da insbesondere die hebräischen Fächer dabei werden Noth leiden müssen; die christlichen Schul- Inspectoren werden das gleiche Maaß der Elementar-Unterrichtsfächer verlangen, wo soll dann den hebräischen Pensen die nöthige Zeit erübrigt werden, daß der Lehrer das Erforderliche leisten kann, besonders bei Schulen mit verschiedenen Jahres-Kursen, denen nur ein Lehrer vorsteht? Da die Revißon des Gesetzes mehr die bessere materielle Stellung der Lehrer im Auge hatte, um durch Aufhebung der jüngsten Jahresklasse die Kinderzahl zu beschränken und mit dem durch Einziehung mancher Lehrstellen Ersparten die andern Schulstellen auszubessern, so dürfte für manche größere israelitische Gemeinde die Einrichtung einer Klein-Kinderschule von guten Folgen sein. Auch sollten die Eltern jetzt darauf bedacht sein, durch vermehrte Lehrzeit nnd demgemäße besondere Honorirung der Lehrer, das Mangelnde zu ersetzen, so daß die Kinder vom 6. Lebensjahre an mit dem Hebräischen den Grnnd legen; übrigens auch in den späteren Schuljahren wäre eine Stunde Verlangerter Unterricht sehr ersprießlich, wozu sich unsere H. Lehrer gegen besondere Belohnung, sei es von den Eltern der Kinder, sei es aus der Airchenpflegekasse, gewiß gerne geneigt zeigen werden. W. Q Aus Württemberg, im Juli. Wir haben noch eine Ehrenschuld abzutragen gegen einen Veteranen im RabbiniSmuS, den am 1. März dieses Jahres im Hause seines ältesten Sohnes in Lauchheim gestorbenen Rabbin-n Salomen Wassermann der indem hohen Alter von 78Jahren ruhig und sanst entschlafen ist. Da derselbe in der Gemeinde Lauchheim vem Jahre 1825 bis 1835 Rabbiner war und noch heute daselbst in sehr gutem Andeuten steht, so wurde es allgemein gebilligt, daß diesem würdigen Manne an einem der jüngsten Sabbathe in der Synagoge ein Nachruf gewidmet wmde, der die berufStreue Wirksamkeit dieses allgemein beliebten Volts- Hirten wieder ins Gedachtniß zurückrief. Angeknüpft wurde an das Schrift'