Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 9 (September 1859)
- Date
- 1859-09-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Die häuslichen Ceremonien des Judeuthums. 293 der Segen Gottes macht reich " — je nach dem Anfangs - oder Schlußworte dieses Bibelspruchs.*) Es ist dies die Bezeichnung der Sabbathbrode, welche in eigenthümlicher Form zu backen fromme Sitte der jüdischen Häuser geworden und geblieben ist. Eigenthümlich ist es, daß diese Sitte oft selbst von denjenigen beibehalten ist, welche gegen alle oder doch die Haftpflichten des Judenthums indifferent geworden sind, — ein Beweis, wie ohne Rücksicht auf die religiöse Bedeutung von Solchen diese Ceremonie geübt wird. Aber auch viele Andere, welche sie mit frommem Sinn und Eifer üben, werden sich derselben nicht immer bewußt sein. Diese Ceremonie ist zurückzuführen auf die Vorschrift für den Priester, die sogenannten 12 Schaubrode, welche IH. Buch Mos. 24, 5 ff. auch Okallak (Okallotk) hießen, zu backen und all-sabbathlich zu erneuern, wonach alsdann die alten von den Priestern verzehrt wurden. Gebacken wurden diese Brode von der ^rumak (Priestergabe) welche die Priester als zu ihrem Einkommen gehörig von dem Getreide oder Teig^desM5lkes erhoben. Es galt dem Israeliten als verboten, vor Erhebung und Abnahme dieser Priestergabe von seinem Getreide und Brode zu genießen. Selbst nach dem Ausspruche des Talmuds ruhte die Verpflichtung zu dieser Priestergabe nur auf dem heiligen Lande zur Zeit des ersten Tempels, als der israelitische Gottesstaat in seiner biblischen Ursprünglichst bestand, außerhalb des heiligen Landes und selbst in demselben zur Zeit des zweiten Tempels ward diese Pflicht nur traditionell fortgeübt, aber galt nicht als biblisch geboten. Jetzt ist die Ausübung dieser Pflicht sogar zur Unmöglichkeit geworden. Nichts desto weniger gilt es als fromme Sitte, in Erinnerung an die ehemalige Priestergabe einen Theil vom Teige oder Brode abzuscheiden, und in Ermangelung eines Priesters, der es empfangen und vorschriftsmäßig verwenden kann, dem Feuer zu übergeben. Sei es nun, daß man sich in der Woche über die religiösen Bedenken hinwegsetzte und sich erlaubte, auch gewöhnliches Brod Zu essen, von welchem die sogenannte Priestergabe nicht abge- *) Vgl. auch den WSrasek: N? ^«PN tt'N YZ^i