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Der israelitische Volkslehrer · 1859-09-01 · Heft 9 (September 1859) · page 21

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 9 (September 1859)
Date
1859-09-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Die häuslichen Teremonien des Judenthums. 289 orthodoxen Rabbiner, welche mir assistirten, nahmen nicht den mindesten Anstoß daran. Am Schlüsse wurde auch ein Protokoll über die ganze Verhandlung aufgenommen und von sämmtlichen Betheiligten wie von den beiden Zeugen unterschrieben. Dadurch werden die beiden Bedenken gehoben, welche Wechsler am Ende seiner Abhandlung über die Einseitigkeit des Aktes der Ehescheidung nach dem herkömmlichen Verfahren, so wie darüber äußert, daß in dem 6et nur die Vornamen der Betheiligten aufgeführt werden, während heutiges Tages gerade der Familienname der bekannte und mithin die Hauptsache ist. Diese Bedenklichkeiten werden freilich auch dadurch schon gehoben, daß der religiösen Ehescheidung bei uns die gerichtliche Scheidung vorausgehen muß, wo die Frau eben so gut mit ihren Erklärungen gehört wird, als der Mann. Durch die Aufnahme und Unterzeichnug des Protokolls über den Akt der religiösen Ehescheidung kann aber auch dieser der Charakter der Einseitigkeit benommen werden. Was nun aber die schriftliche Abfassung des Kst betrifft, welcher allerdings der schwierigste Punkt bei der ganzen Sache ist, so mögen diese Schwierigkeiten, so lange es noch gelernte ^xlc-^ ^i, z^bc^^d^n weraber immer seltener, und das Geschlecht derselben scheint mit der Zeit ganz aussterben zu wollen. Dann wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als von der Erlaubniß der Mischnah (Gittin 87 a) Gebrauch zu machen, nach welcher der Ost in jeder beliebigen Sprache geschrieben werden darf, was auch im Codex Lben Laeser 126, § 1 recipirt und selbst von dem erschwerenden wenigstens im Nothfalle p^-"» PNI.-») gestattet wird. (Wir haben einen Theil jenes zeitgemäß geordneten „Leäer ka^st" nebst deutschem Akt in d. Bl. mitgeteilt. S. Volksl. VIII. 77—85. - L. S.)

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