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Der israelitische Volkslehrer · 1859-08-01 · Heft 8 (August 1859) · page 15

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 8 (August 1859)
Date
1859-08-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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voa Oberrabbiner Saha zu Trier. 25! losxkot-^om-^vd zur Stelle), indem sie anordnen, die Absonderung dieses Zehnten zu unterlassen, wodurch er nicht k-ilig wird. Die Heiligkeit der Erstgeborenen aber konnten sie nich^ aufheben, weil diese schon durch die Geburt allein besteht, ohne daß eine andere Bestimmung oder Absonderung nöthig war. Wenn aber, wie nachgewiesen, diese in unserer Zeit, biblisch nicht heilig sind, so fällt „das Heiligsein durch den Mutterleib" von selbst hinweg und kann um so leichter die dlos rabbinische Heiligkeit derselben für uns aufgehoben werden.*) In jedem Falle ist nachgewiesen, daß diese für unsere Zeit nur rabbinisch sei, selbst für Palästina, was, wie wir am Ende der Abtheilung a bemerkt, für unseren Zweck genügend ist. eine Herabwürdigung der religiösen Branche bei Israeliten und Nichtisraeliten fortwährend vorhanden ist, sollte sich da die zeitgemäße Entscheidung zit^i."!) uicht bei jedem einzelnen Falle erneuern? — Und Denn ÄaimonLäes (Uarnrim II, 4) jene große Licenz der Rabbinen als Arzt mit dem glücklichen Gleichnisse erklärt, daß man einem Patienten einen Arm abnehme, wenn es gilt, den Körper zu retten, so fragen wir, wächst denn der Arm wieder hinan, wenn er abgeschnitten ist? — Uedriges haben ja die Rabbinen — nach ihrer Auffassung, gegen die Vibel — die mündliche Lehre niedergeschrieben und sich dabei gleichfalls - auf den Grundsatz zeitgemäßer Notwendigkeit gestützt. Hier ist also eine sactische Uebertretung des Bibelwortes, welches streng verbietet, t^V"! ntin ^n), die mündliche Ueberlieferung nieder zuschreiben. iGittin 68. 2 vgl. kaseki z. St.) Dennoch haben es die Rabbinen getban, und es ist dieses kein vorübergehendes, fondern ein bleibendes Uebertreten. Jeder Talmudist, der heute noch die mündliche Lehre aus einem Buche vorträgt, muß in dem Bewußtsein sein, facti sch eine biblische Vorschrift zu übertreteu. Im Talmud wird dabei hinzugefügt: ^157x5 ^L^es ^ei nicht anders möglich gewesen! (Gittin 60, 1.) — 'Wo man beugte sich vor der Nothwendiakeit, und in diesem Falle erkennt man den Grundsatz der zeitgemäßen Aushebung für die Dauer an, so lange jene Notwendigkeit'fortdauert! — UebrigenS hat unser gelehrter Herr Mitarbeiter nachgewiesen, daß die Observanz des „Lsekor" in unseren Tagen und Landen nur rabbinisch sn. Wenn nun die Rabbinen ihre Anordnungen preißgeben (s. Veraek0tn Z9,2) um einen Menschen nicht zu verunehren (m^I^ M'Lv), wllten jene nicht weichen, wo ein „Onillul llasedem" vorliegt, wie solches bei der Behandlung oder besser Mißhandlung der thierischen Erstgeburt so offenkundig der Fall ist? — L. *) Auf den etwaigen Einwand hingegen, ^ß ,^wenn in unserer Zeit die Erstgeborenen nicht mehr biblisch durch die Geburt heilig sind, alsdann auch an der Entwürdigung derselben durch Scheeren und Arbeiten nichts gelegen wäre, diese daher auch keine Anwendung fände, erwidern wir, daß, da sie doch einmal von den Rabbinern für heilig erklärt und auch nicht, bevor sie einen Fehler bekommen, gegessen werden dürfen, es immer als Entwürdigung derselben und der religiösen Vorschrift zuwider gelten müßte, menn man mit ihnen arbeitete:c., es daher viel besser ist, sie ganz zu beseitigen.

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