Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 8 (August 1859)
- Date
- 1859-08-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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SSV Ucber die Heilighaltung der thierifcheu Erstgeburt, demselben Grunde, wie der Zehnte des Viehes, in unserer Zeit aufgehoben werden. Ja noch mehr, als, wie oben nachgewiesen, solche für unsere Zeit nur rabbinisch ist. Zwar macht die Gemara dort einen Unterschied zwischen beidez^und behauptet: „weil die Heiligkeit der Erstgebornen nicht von nns abhängig ist, sondern diese von selbst durch den Mutterleib entsteht, so können die Rabbiner diese nicht aufheben." Diese Behauptung ist aber und kann nur basirt sein auf die Voraussetzung, daß die Erstgeborenen in unserer Zeit biblisch heilig seien und auf die Ansicht, daß dieses auch bei der^ Hebe in unserer Zeit der Fall sei, was auch die Behauptung mancher Rabbinen ist. Alsdann können die Rabbiner nur den Zehnten des Viehes aufheben, nach dem Grundsatze: „die Rabbinen haben die Gewalt einen Gegenstand der Tora zu beseitigen, indem sie sagen: halte dich ruhig und unterlasse es, *) (.-!t?!M 5>5N .-»^'.m?Q -npx? I'N m vn) (siehe *) Die Beleuchtung dieses Gegenstandes verdiente eine eingehendere Monographie. Doch können wir uns nicht entHallen, folgendes zu bemerken. — Es geht hier, wie gar vielen Partien des Talmuds, wo er mit seinem resormatoris chen Vorangehen, dem er doch wieder nicht Wort halten will, in die Enge kommt. Die oben angeführte Aufhebung des Zehnten des BieheS von Seiten der Rabbinen war gewiß ein kühner Schritt, die Art und Weise aber, wie er motivirt wird,' sieht der von nnS befürworteten Aufhebung des Leekor-Gebrauches so ähnlich wie ein Ei dem anderen. „Lartsuora", der klare, spricht sich darüber Uisenna Veenerotn IX, e also ans: „das Ausscheiden des Zehnten vom Bieve findet statt sowohl während der Tempel steht, als auch wenn er nicht steht. Gegenwartig aber haben die Rabbinen e-rktärt, den Zehuten vom Vieh nicht auszuscheiden, weil dadurch Mißbrauch t.-^pn) entstehen könnte. Da wir nämlich keinen Tempel haben, um das betr. Thier zu opfern, so müßte man eS aufbewahren, bis es einen Leibessehler bekäme; ra aber könnte eS mißbräuchlich gescboren, zur Arbeit verwendet, oder ohne Fehler geschlachtet werden." — Wir fragen, ist das beim Leekor nicht gerade so zu befürchten? — Allein dann kommt die Finte: «die Rabbinen haben nur Gewalt, ein mosaisches Gesetz aufzuheben, wenn eS ein Unterlassen betrifft." Allein hat Elias nicht geopfert außer der Tnnpelstatte, und war das keine factis che Uebertretung? — Wird man sagen, daS war ein Prophet? Tiefen Einwand kann nur ein Sachkundiger macheu, denn dem Gesetze gegenüber hat der Prophet nicht mehr Macht als jeder andere Zchrlftgele'hrte. — Und hat nicht Esra, tem Prophet, den heiligen Gottesnamen L") a"ver dem Tempel Ausgebrochen — eine sactis che Uebertretung des Gesetzes (Iowa 69, 2)? — Ja, bat nicht der Hobepriester, nm Alexander dem Großen entgegen;n gehen, die Priestergewändter außer dem bestimmten heil. Orte und Dienste gerragen — eine factische Uebertretung des Gesetzes (Joma das. 69. l). — Ich weiß wohl, man nennt diese factischen Uebertretungea des Gesetzes: „von der btreffenden Zeit geboten" t.^-F N5t"N."!)- denen es Hecht: „es gibt Zeiten, wo man, Gott zu Edren, ein Geseh anßer «rast erklären dürfe;" dieses aber sei nur zeitweise za versteh»». Allem wenu der Nebelstand andauert, wenn wie bei dem „veeno?