Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 8 (August 1859)
- Date
- 1859-08-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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vo« Oberrabbiner Lahn zu Trier. 8iki aus zwei Versen ab. In Beziehung auf die Erstgeborenen geben >laimooiS63 und andere Kasuisten an: „well sie in Parallele stehen mit dem Zehnten des Getreides opriniv hii mit ihm daher auch hierin gleiche Bestimmungen haben; und ist auch sonst kein anderer Grund vorhanden, für die Bestimmung, daß die Heiligkeit der Erstgeborenen des reinen Viehes auch noch in unserer Zeit Statt finden müsse. — Nun stellt aber ölai- M0mäe3 (?i-uma Cap. 1, 28) als bestimmte Halaeka fest: „Die Hebe zu entrichten ist in unserer Zeit, und war sogar in den Zeiten Esras, keine biblische Verpflichtung, sondern nur eine rabbinische; eben so halte ich dafür, daß die Verpflichtung, Zehnten zu geben, in unserer Zeit nur eine rabbinische, aber keine biblische ist, arade wie bei der Hebe."*) — Der Kommentator „Lesepk Msetme" bemerkt dazu: ^obgleich die „Heben" nicht „Zehnten" sind, so sind sie sich hierin doch gleich, weil beide stets zusammen vorkommen, so daß, wo und wann man von der Hebe befreit ist, solches auch von den Zehnten gilt." Eben so entscheidet auch „Letk ^osexk", und „Rema" im LekuIekaQ ^ruek ^ors äea (Cap. 331, 2). — Da nun die Erstgeborenen des reinen Viehes, hinsichtlich ihrer Heiligkeit auch für unsere Zeit, nur von dem Zehnten des Getreides abgeleitet werden, so folgt hieraus klar und unumstößlich, daß die Heiligkeit der thierischen Erstgeburt in unserer Zeit auch nur eine rabbinische Verpflichtung, wie die Zehnten, beanspruchen können, nach dem bekannten Grundsatze: „das Abgeleitete kann nicht mehr sein, als das, von dem es abgeleitet wurde,";v nü?? i'i) (Inn und auch noch aus demselben Grunde, den ^Xesexk Älisekne" angiebt, da ja die Erstgeborenen und die Zehnten immer zusammen vorkommen. — So wie nun nach der Gemara (öeekorotk 53, a) die Rabbinen das Absondern des Zehnten des Viehes für unsere Zeit aufgehoben haben, weil man diese nicht mehr opfern kann, und durch das Aufbewahren bis sie einen Fehler bekommen, man sie entwürdigen könnte,**) (durch Scheeren, Arbeiten, oder Schlachten, bevor sie einen Fehler hätten, siehe Rasek! zur Stelle), ebenso kann auch die Heiligkeit der Erstgeborenen des reinen Viehes aus ^. *) Den Grund hiervon gibt er an, weil diese Verpflichtung nur Statt fand, wenn entweder ganz Israel oder der größte Theil desselben m Palästina war, was aber selbst in Esras Zeiten, nicht der Fall gewesen. N."N5! PI INI) .",VN2 IV^V (** /ni>pn "»vs« 'V2 w-nn.-»