Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1859)
- Date
- 1859-06-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Rwtdscha». wären fie wahrhast von Gottesfurcht durchdrungen, sie hätten nicht die Person,, sondern die Sache in'S Auge gefaßt und erwogen, überhaupt sich! erst reiflich nach dem Thatbestand erkundigt, ehe sie mich eines Unrechts 1 geziehen. Denn wenn ich auch keine talmudische Celebrität bin, habe ich? ja nicht allein für mich gehandelt, sondern habe Autoritäten zu Rathe gezogen, und die Herren Rabbiner Or. LöwL und Lebrecht, erfahrene, viele - Z-Hre im Amte stehende Männer, haben mir aWirt. Dann braucht man : überhaupt gerade keine Celebrität zu sein, um einen Get vorzunehmen, Heißt es ja selbst bei Einem, der nicht i^llv^ ist und einen Get ' gab, ^.-^ 2" N"' 2"O^ N"') Indessen möchte Rabbiner Fassel dem Würzburger Rabbiner die Waage halten^ ebenso der ftühere Rabbiner zu Riga, R. Ahron Elkan, und diese würdig sein, dag man sich auf sie stütze (e5. Allg. Z. d. Iud. 1855. Nr. 9 u. 12). Wenn die prvtestirenden Rabbiner ferner in Beziehung auf d. h. auf Kenntlli« des Talmuds, denn das verstehen sie ja doch darunter, im Gegensatze zu den Weisen der Borzeit sich für Esel erklären, so wollen wir dich Ge-! Mdniß gläubig acceptiren. In der That, zeugt es nicht von Unwissenheit, wenn jene Herren alle '»rQ Amerikas für unfähig erklären, einen religiösen Act vorzunehmen, während es im Thalmud (L. kasedav!» 25)! heißt: „Ziphthach hatte für seine Zeitgenossen dieselbe Autorität, als Samuel 1 für die seinigen; „der Schwächste ist gleich dem Stärksten," und die Toi fiphta sügt hinzu: ^2 NtlO' 1^"? iwiQ'F „der Gerichtshof Jiphtbachs ist ebenso groß vor Gott als der des! Lanmel!" Ferner heißt es: „Wo immer drei Rabbiner (^i ^) einen Gerichtshof bilden in Israel, ist er ebenbürtig dem des Moses." — WaS sollten auch sonst unsere amerikanischen Glaubensgenossen thuu, wenn sie sich in irgend einer religiösen Angelegenheit Raths erholen wollten, so ihre Rabbiner nicht befugt, wären, zu entscheiden? Sollten sie sich an die auch im Auslande bekannte thalmud. Celebrität in Würzburg ober gar -»Gebrüder Adler und Cie. wenden? T>aS möchte in vielen Fällen die;s weite Entfernung unmöglich machen! —?! Wir wären begierig zu wissen, wie jene Herren, wenn sie im Zeitalter des R. Jose Ha-Galili gelebt hätten, sich gebährdet hätten, da er es wagte, Geflügel in Milch gekocht, oder wie sie R. Jehudah „den Heiligen" benamst hätten, da er die Absicht hatte, den neunten Ab abzuschaffen (55,2 y Dj?)^)! WaS den Satz: -DttV („wenn ein Rabbiner etwas verboten, darfs eia anderer nicht gestatten") betrifft, ist derselbe in unserem Falle ja ganz IM angewandt. Erstens liegt hier kein Verbot der Sache vor. Rabbiner g Bamberger hat ja nicht den Get an sich für unerlaubt erklärt, sondern nur S deßhalb, weil er die Rabbinen Amerikas nicht für religiös und befähigt V bält. Wenn ich nun von der Religiosität und Fähigkeit des betreffenden » Aabbisats überzeugt bin, sollte mich eine entgegengesetzte irrige Ansicht I binden? Aber selbst dann, wenn Jener den Get per Post für verboten erklärt hätten so wäre das kein Grund, der einen anderen zurückhalten müßte.