Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1859)
- Date
- 1859-06-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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. . ' z S0S Rundschau. daS Gegentheil zu erklären. Denn ausdrücklich heißt es «lore Vea242, Glosse 2b: „DaS Verbog zu erlauben, was ein Rabbi für unerlaubt erklärt hat, j gilt nur bei einer neuen Entscheidung, die noch nie im Lehrhause vorkam;! j handelt eS sich aber von einer Sache, die langst durch Rabbinen erlaubt! wurde, und wonach man auch lange schon in der Praxis sich richtete, jetzt; j . aber verbot sie ein Rabbi, da kau»» ein Anderer sie wieder erlauben." Das?! paßt ja vortrefflich auf unfern Fall! Rabbinen alter und neuerer Zeit habe? k! den Ger durch einen nichtisraelitischen Boten oder, was dasselbe ist, per PH.! für erlaubt erklärt, und diese Entscheidung ist in der Praxis von vielen Rabbinen i in und außerhalb Deutschlands befolgt worden. Wenn nun der Würzburger j Rabbiner es für unerlaubt erklärt, kann dich uns nicht abhalten, seinen!! Spruch für null und nichtig zu erklären, und der Ansicht Anderer zu folgen, l; umsomehr, als unsere Weisen zu Gunsten der Frau sich fn alle mögliche Erleichterung aussprechen, und man in einem solchen M i wahrlich nicht sagen kann: .-^z "VONON, U)er sich auf die schwere Seite neigt, verdient Segen! — 1 Aus dem Bisherigen geht also hervor, daß der Protest der drei! Rabbinen ein ungegründeter und ungerechter ist. Er ist aber auch ein un- befngter. ^v! Wer hat euch zu Richtern über mich eingesetzt?; welches Recht habet ihr gegen mich auszutreten, da ja dieser Fall nicht;a «tter Competenz gehört? Was geht es euch an, ob ich ein junger oder <z alter Mann bin, ob ich „«ekiuurmsek" hatte oder nicht? Ich bin im Amte,! daS wisset ihr, und demnach muß ich eine Rabbinatsprüfung bestanden i haben und mit einer .-^i.i versehen sein. Wahrlich, eS ist au der k Z Zeit, solch keckem Treiben ernstlich entgegen zu treten, solches Gebahren. daS Zwiespalt in Israel stiften will, vor aller Welt zu brandmarken. Nebri» . j genS können wir den Herren die für uns trostreiche Versicherung geben, ' daß die Geschiedene, so Gott will, trotz ihrer schmählichen Pretests t^^V' 5>!?^ ^'LIN^) bald in den heiligen Stand der Ehe WZ - wird.— Wir werden uns übrigens mit jenen Herren in keine weitere Cei>! troverse einlassen; sie mögen schreiben was sie wollen, denn es gibt etwH Vagegen zu kämpfen vergebens ist,—werden aber, wie bisher, bei unserei? Handeln stets den Spruch vor Augen haben: „Thue Recht und scheue Mandl"— vr. Werner. k Aus Baden« — 3ch"theile Ihnen au^ dem Schwäbischen Merkur. 5 über ein Concert in Mannheim zu Gunsten verwundeter Oesterreicdu^ z Krieger, Folgeudes mit: ..Unter den Vereinen, welche dem schönen 7 durch Veranstaltung einer musikalischen Abenvunteroallung ihre Tha^'eil . gewidmet haben, zählt nunmebr auch der „Dilettamenverein." welker seiuige aus die nächste Woche angeMnoigt hat. Diese Betheiligung ist uin so bezeichnender, als die Mitglieder des Vereins einer Religio'nsgesellst^. l angehören, um welche sich durch ihre neuesten Ordonnanzen die estr. Äe« gierung eben keine großen Verdienste gesammelt hat, denn so hat der Lerein gezeigt, daß er tapfere und savnemreue deutsche Krieger nicht entMZ » lassen will, was eine gerade zehr am Rudec sitzende Partei ans dem G^btsz dunkel des Mittelallers heraujzudejchwören für zweckdienlich gehalten hau--- l "^........ l f