Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1859)
- Date
- 1859-06-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3129675-3129743-3129748--2791-3130798- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Rundschau. liche Studien gemacht zu haben, durch eigenen Fleiß gründlich gebildeter Mann, wie Sie ans der Broschüre selbst, die anziehend geschrieben ist und von sehr vieler Belesenheit und ausgebreitetem Wissen zeugt, ersehen haben werden. Dennoch können wir uns mit dem Inhalte der Schrift durchaus nicht einverstanden erklären. Ohne auf eine genauere Kritik einzugehen, die leicht so groß als das ganze Schristchen werden könnte, da jede Seite desselben zu einer solchen auffordert, müssen wir uns namentlich gegen dessen Grundgedanken entschieden aussprechen. Dieser Grundgedanke findet sich in dem Satze (S. 10): „Die Bibel ist nicht die Quelle des JudenthumS." Sie ist vielmehr das Produkt desselben. „Das Judenthum ist das dem Menschengeist eingeborene Naturgesetz." Mit andern Worten also: eS gibt keine Offenbarung, die von außen, unmittelbar von Gott den Propheten geworden; die h. Schrift ist ein historisches Werk, das nur die Vorstellungen von Gott und seinem Willen enthält, wie sie sich nach und nach, historisch, in Israel entwickelt und in der Schrift ihren Ausdruck gefunden haben. Es ist allerdings klar, daß die Reform auf solcher Grundlage die weitgehendste Berechtigung hat, deren Begründung auch das ausgesprochene Ziel des Verfassers ist. Wir können uns aber auch des Gedankens nicht erwehren, daß völlige Religionslos.k^it die unvermeidliche Folge jenes Grundsatzes sei. Nicht bloß das Mazzschgebot. nicht bloß das Sabbathgesetz, die der Vf. sonderbarerweise, zum Theil sogar in ihrer ganzen Strenge, doch noch erhalten wissen will, nein, sogar der persönliche Gott scheint uns mit jenem Grundsatze ohne Grund, da das dem Menschengeist eingeborene Naturgesetz wohl eher den immanenten, spinozistischen Gott der Zunahme empfiehlt. — Dieser Grundgedanke der Schrift ist aber auch zu beweisen nicht einmal versucht worden. Er folgt dem Vf. vielmehr ganz indirect auf der vermeintlichen Alternative: Entweder ohne Berechtigung zu aller und jeder Reform zu sein; entweder: alle die biblischen Gesetzen sowohl, als die traditionellen, wie auch die abgeleiteten kann keine menschliche Macht antasten, Gott hat sie gegeben und Gott allein kann sie ausheben (S. 5); cder sein Grundsatz, d. h. Gott bat nichts gegeben, sondern der Mensch, also kann der Mensch sie auch aufheben. A!S ob eS kein drittes gäbe, als cb nicht erstens die Offenbarung selbst, nach streng jüdischen Begriffen, keine verbale oder literale, sondern eine rein geistige wäre, und diese alle aus überflüssigen, oder vermeintlich überflüssigen Wörtern oder Buchstaben hergeleiteten Gesetze wirkliche Gottesoffenbarungen seien; als ob ferner die Llbel selbst nicht ihre Gesetze vielfach an Tempel, Land, Staat, umgebendes Heidenthum und seine Gebräuche knüpfte; als ob der ganze Thalmud sich a!S Offenbarung ausgebe und nickt vielmehr zugestandenermaßen auf Veruunstgründen und Zeitbedürfnissen beruhe, seinem Wesen nach nicht selbst Reform wäre, die sich stützend ans biblische, den ReligionSbehörden zugestandene Vtfugniß auch für unsere Zeit noch ausreichende Berechtigung bietet kusri III, 41.); als ob die „Ueberlieferung" so fest stände (der Bf.