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Der israelitische Volkslehrer · 1859-06-01 · Heft 6 (Juni 1859) · page 8

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 6 (Juni 1859)
Date
1859-06-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Aphoristische Bemerkungen T^rwiQi — sei nicht treulos gegen das Weib deiner Jugend! Die Hagada faßt dann auch diesen prophetischen Standpunkt klar auf und thut den Ausspruch: irion rnpvi i^'.v (Idiäem). — Ueber die Halacha war aber Jeder in Conflict.und wir dürfen die Hillelische Schule nicht verdammen, daß sie diesen höheren Standpunkt sich nicht aneignete. Die Konsequenz forderte, von dem Buchstaben des Gesetzes nicht abzugehen, und der Buchstabe sprach zu deutlich für ihre Auslegung. Ohnedieß war ja auch mit der Auslegung der Schamaischen Schule wenig für die Praxis erreicht und geholfen, wie oben schon bemerkt ist. Dahingegen bot sich den Rabbinen, um der prophetischen Mahnung Erfolg zu verschaffen, ein anderes, weniger schwieriges und mehr ergiebiges Feld dar zur Erreichung ihres Zweckes, zur Beschränkung der Willkühr des Mannes, und das war das Feld der Formbestimmung. Das Gesetz lautete: Er soll ihr einen Scheidebrief schreiben und in ihre Hand geben. Ob diese Worte auf der einfachen exegetischen Waage so schwer wiegen, ob sie den Mann verpflichten wollen, eine schriftliche Urkunde mit einem bestimmten Inhalte und nach streng vorgezeichneten Formen und Normen auszustellen oder durch einen Schrift- und Gesetzkundigen ausstellen zu lassen — darüber kann man noch Zweifel hegen. Aber genug, sie ließen sich ja so deuten, mau konnte ja hier, ohne dem Gesetze zu nahe zu treten, ein Mittel finden, die Ehescheidung der subjeetiven Willkühr zu entheben, sie vor das Forum der Behörden zu ziehen; die Giltigkeit der Ehescheidung konnte ja dadurch abhängig gemacht werden von dem Ausspruche und Einflüsse dieser Behörden. Und daß die Rabbiner dieses Ziel erreicht, dieses Feld tüchtig angebaut und es dem Manne nicht leicht gemacht haben, einen (-et zu geben — wer Möchte das verkennen? Und wiederum ist es interessant, die allmälige Entwicklung, resp. Erschwerung und Anhäufung der Formbegränzung zu verfolgen. Ich muß mick jedoch mit der Anführung einiger, auch in anderer Beziehung wichtigen Beispiele begnügen. Die Mischna (6!t!n 87) ge-

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