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Der israelitische Volkslehrer · 1859-06-01 · Heft 6 (Juni 1859) · page 6

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 6 (Juni 1859)
Date
1859-06-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Iff HphmsttsHe Bemerkungen Ehescheidung verlangen iznd die Gerichte den Mann dazu zwingen konnten (wN.-ö im^» ^s^). In der Mischna (Xeü»udoch 77') werden diese Fälle noch beschränkt auf örtliche Gebrechen, auf Physische Eigentümlichkeiten des Mannes. Impotenz ist aher noch nicht darunter genannt. Der Talmud hie nachtalmudischen Autoritäten erweitern diese Fälle gar sehr, wie aus Lken flauer 154 zu entnehmen ist. Schon Rab nennt den Fall, wenn der Mann sich weigert, seine Frau zu ernähren — (.-niro ^'i o^SO n ^Oi^i, ibiäsW). — Dann kam in spaterer Zeit nicht bloß wirkliche körperliche Veranlassung dazu, sondern sobald nur der Mann den Willen zeigt, in ein anderes Land zu ziehen, oder sobald sich herausstellt, daß er fliehen und seine Heimat Verlasien muß, konnte die Frau auf Ehescheidung dringen, — „sie hat nicht die Verpflichtung, ihm zu folgen." — In der That, ein s^bx pestschichtiges Recht! Endlich gilt auch Impotenz als Scheidungsgrund Aken Raeser, ibidem). — In allen diesen Fällen, mit Ausnahme des letzten, mußte der Mann die ,^etlmda" (Morgengabe, Eheverschreibung) herausgeben. Die Wichtigste Erweiterung ist aber ohne Zweifel der Grundsatz, daß eine Frau nicht wider ihren Willen, nicht ohne HiuwMgung ihrerseits, entlassen werden darf. In dieser Einräumung zeigt sick besonders der Si?g der occidentalischen*) *) Wir sind der Ansicht, daß nicht der occidentalische Geist dieses bewirkte» sondern jener innere Geist himmlischer Klarbeit nnd ächter Humanität, wodurch die Offenbarungslehre sich vor der Ueberschwänglicbteit und dem Barbarismus erelusiver Theogonieen des Heidenthums so vorthnlhast auszeichnet. In den Worten, womit in ihr die Ehe eingesetzt wird: „darum verlasse der Mann seinen Vater und seine Mutter und sei anhänglich seinem Weibe, daß sie werden zu Einem Wesen" — ist, dem Grundprineive des Monotheismus gemäß, die Monogamie und die höhen Stellung des Weibes bereits ausgesprochen und festgestellt. - „Lscketk easjil.- (Spr.31) zeichnet diese Stellung unvergleichlich.— Die Talmudisteu lebten im Orient unh doch alle monogamistisch. Welche Ansichten sie von der sittlichen Bedeutung und Stellung des Weibes gehabt, gehtaus vielen halachischen wie agadischen Stellen klar hervor. — Der edle, reim EeLst der Sitte lag wohl noch in rauheren Hüllen des Gesetzes; aber e« NM der Mosestehre ureigener Geist, der zum Lichte drängte, lein frev' der, oceidentalisch ihm eingeprägter. — Daß zum Durchbruch des Geistes

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