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Der israelitische Volkslehrer · 1859-06-01 · Heft 6 (Juni 1859) · page 3

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 6 (Juni 1859)
Date
1859-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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übS 5i4 k«5Me Ehefcheibmig. die Rabbiner, die die Vorschriften über die Ehescheidung festgestellt und wohl gewußt haben, was sie wollten; zu lSsen endlich im Interesse des Iüdenthums überhaupt, zum richtigen ZZerständniß der historischen Entwicklung und der geistigen Emancipation desselben auch auf dem , gerade m unseren Tagen so vielfach behandelten und zur Streitfrage gewordenen Gebiete der Ehescheidung. Die Aufgabe, welche ich meine, ist diese, das Princip oder die Principien zu finden, welche die rabbinischen Bestimmungen über Ehescheidung durchziehen, die Grundgedanken fest ins Auge zu fassen, die sich in den Vorschriften manifestiren, ihre Berechtigung nach Zeit und Verhältnissen, nach dem ganzen religiösen und rechtlichen Standpunkt des Rabbinismus. Sind diese Principien gefunden, sind diese Grundgedanken erkannt, dann läßt sich einerseits bemessen, wie weit sie auch bei uns noch, nach unseren rechtlichen, sittlichen und religiösen Begriffen von der Ehe, sich als richtig und zutreffend empfehlen; und anderseits, wie viel oder wenig von jener weitläufigen Procedur der Ehescheidung wegfallen könne, ja müsse, entweder weil die Principien auf uns nicht mehr' anwendbar, oder weil, wenn auch noch anwendbar, doch nicht dies" Form und diesen Charakter nothwendig machen. Denn wer in seinem ersten Unwillen den Stab brechen wollte über jene ganze Procedur und sie ohne weiters beseitigen als ein rabbinisches Ungethüm, den würde mit Recht der Lorwurf treffen, nicht geprüft und nicht das Gute erkannt zu haben, das sich unter jenen Formen verdeckt und versteckt, nicht erkannt zu haben den Fortschritt der Gesittung, des Rechtsgefühls, den sie enthalten. Dieser Fortschritt liegt meines Erachtens darin, daß jene Formen so wie fast sämmtliche Bestimmungen dazu dienen sollten, die Ehescheidung zu erschweren, zu erschweren zu Gunsten, zum Zchutze der Ehefrau; denn daß die Rabbiner die Ehescheidunz überhaupt als ein Uebel, als eine möglichst zu erschwerende Handlung sollten betrachtet haben, davon .findet sich in ihren Aussprüchen kaum eine Spur. Die Erschwerungen haben vielmehr nach Allem, was vorliegt nur den einen Zweck,

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