Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1859)
- Date
- 1859-06-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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172 MVsristische Bewertungen willkührlich der Regung des Unbehagens und Unwillens Raum gegeben über diese Verunstaltung eines an sich so bedeutsamen, so hochwichtigen Aktes. Und diese Regung hat gewiß ihre volle Berechtigung, besonders dann, wenn, wie in meinem Falle, sieben lange Stunden in Anspruch genommen wurden und die Betheiligten eine wahre Folter der Angst ausgestanden haben, es möchte schließlich der Vorsitzende oder sonst Jemand das kleinste Versehen im „6et" oder in der Handlung entdecke:: und dann die Scheidung an demselben Tage, da sie bei Nacht Nicht stattfinden darf, ja vielleicht überhaupt nicht mehr zu Stande kommen. Uvd diese Angst, diese wahrhaft peinliche Spannung — ist sie. denn ungegründet? Es ist ja ein reiner Zufall, ein wahres Glücksspiel, wenn es dem „Loplier" - gelingt, gleich das erstemal einen makellosen Akt anzufertigen, wenn er sich bei keinem Buchstaben geirrt, keinen zu tanz oder zu kurz gemacht, wenn nicht einmal die Feder etwas zu viel Tinte bekommen und dadurch zwei Buchstaben in zu nahe Berührung mit einander gekommen sind. Nadirt darf bekanntlich nicht werden. Hat aber auch der Schreiber dieses Kunststück der Gewandtheit vollbracht und die minder gewandten Zeugen machen bei der Unterzeichnung einen Fehler, oder es .stellt sich heraus, daß irgend etwas nicht ausdrücklich aä koe geschehen ist i^i^ .-^o^ u. dgl. m. — so muß dotz nach der »strengen Ordnung und Vorschrift die ganze Geschichte wieder von vorn anfangen! — Die erste und nächste Regung über dieses Alles kann, wie gesagt, bei jedem Denkenden und Urtheilenden keine andere als die des Unwillens sein, und man braucht wahrlich nicht bon Zreigeisterei und Reformgelüsten überzusprudeln und wird doch getrieben zu der Ueberzeugung: hier ist nicht Alles, wie es sein sollte, hier thut eine Reform, eine vernünftige und zeitgemäße Umgestaltung des Aktes noth! Ehe man jede» diese« Gedanken weiter verfolgt und zu seiner Verwirklichung schreitet, ist eine andere mehr theoretische Aufgabe zu lösen, zu lösen aus Pietät, da die betr. Vorschriften in großem Ansehen stehen und nicht leichtfertig behandelt werden dürfen, zu; lösen im Juteresse der Gerechtigkeit und Billigkeit gegen