Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1859)
- Date
- 1859-05-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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Rundschau. 169 Württemberg. Die „Schwäbische Kronik" enthält eine öffentliche Danksagung des isr. Kirchen-BorsteheramtS zu Michelbach a. d. Lücke, OberamtS Gerabronn, an Se. Kön. Majestät, unseren König, welcher geruhete, der gedachten isr. Gemeinde 4 Kronleuchter für ihre restaurirte Synagoge allergnädigst zustellen zu lassen. . — Die K. Oberschulbehörde hat unterm 17. Jan. d. I. angeordnet^ daß in der in Folge des neuen Schulgesetzes von der Ortsschulbehörde eivzusehenden tabellarischen Ueberficht der dermaligen und künstigen Organisation ihrer Schule in ähnlicher Weise auch über diejenigen isr. ConfessioaSschulen im Sinne des Art. 14. des Schulgesetzes zu berichten ist. Die Pfarrämter, denen auch diese Schulen unl'rstellt sind, baben in Verbindung mit dem isr. Kirchen-Vorsteheramt den Gegenstand zu behandeln und darüber eine vorfchriftmäßig gefertigte Tabelle vorzulegen. Es ist dies ein beruhigender Beweis, daß diese Klasse von Lehrern den Loltsschullehrern bezüglich ihres Gehalts völlig gleichgestellt werden, nur mit dem für die Gemeinde bedeutenden Unterschied, daß nach dem erwähnten Artikel die Angehörigen der Eonfesston der Minderzahl eines Orts, seien es Christen oder Juden, wenn fie eine Schule für Kinder ihrer Consesfion entweder für sich allein, oder in Verbindung mit den Consesstonß- Berwandten benachbarter Orte, errichten wollen, die damit verbundenen Kosten allein zu bestreiten haben, während, wenn die Angehörigen der Confession der Minderzahl wenigstens 60 Familien begreifen (Art. 13), die Unterhaltung einer eigenen Voltsschule ihrer Confession aus örtlichen I Mitteln zu geschehen hat. Hiernach erhalten die isr. Volkslebrer ihren Z Gehalt ans der christl. Gemeindekasse und diese wird, wenn fie den Anf-! wand nicht aufzubringen vermag (Art. 23), aus der Staatskasse angemessen unterstützt. Die isr« Confessions-Schullehrer aber werden ans isr. Gemeindekasse salarirt und diese hat sich um UnterstützungSbeitrage an z die isr« Centraltirchenkasse zu wenden, welche nach Maßgabe ihrer! Mittel den kleinen Gemeinden Beiträge zu ihrem Schulaufwand bewilligen Z wird, da fie zu diesem Behuse und zur Erhöhung der RavbinatSbeso!- : düngen ans der Staatskasse ein etwas erhöhetes Bversum bezieht. Die Gehaltserhöhung der ConfessionSlehrer mag den kleinen Gemeinden, wozu die Mehrzahl zu zählen ist, etwas hart ankommen, umsomehr, wenn die! isr. Oberkirchenbehörde ihre Beiträge daduÄH illusorisch machen wollte, daß l sk, wie sie bereits in ihrem Erlasse zu den Etats in Aussicht gestellt hat, nur eine veränderte Distribution der von den Israeliten in die Centralkasse fließenden Personalsteuer anwenden würde. Die neue Last bliebe dann indirekt dieselbe. — In der No. 8 der Ztg. d. Jud. wird es als ein bedeutender Eingriff in die seit 1843 erworbenen bürgerlichen Rechte hingestellt, daß vermöge eines Erlasses des Ministers v. Linden die isr. Gemeindenräthe nicht ferner au den Beratungen des Stiftungsraths Theil nehmen sollen und hiergegen eine Beschwerde der isr. Gemeinde Eßlingen angekündigt. Diese