Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1859)
- Date
- 1859-05-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Beschneidung durch NichtiSraeliten betreffend. 151 v. d. Beschneidung 1.1.) so wie noch mehr die noch spätere Anficht, daß man etwas Blut müsse nachträufeln lassen ri^2 ilvv (ü. HIos. Issei-Ies ^orek veak 264) entbehrt aber jedes gesetzlichen Grundes. II. Wenn die „?ria" wirklich unterblieben war, so muß sie durch den Arzt nachgeholt werden. Ist sie aber bei der Beschneidung vorgenommen worden, und nur jetzt die Decke wieder hervorgetreten^ so gibt es Fälle, in welchen ein Nachholen derselben nicht nöthig ist, deren nähere Erklärung aber, der Privatbelehrung vorbehalten bleiben muß.*) Mansche übrigens Zlaini. I. I. Z 2, Linkte (Folien I. I. (Aoss. II. ^ck III. Diese Frage ist eigentlich durch die Auseinandersetzung gä I schon beantwortet. Der Vater braucht nicht nur den aroßen Kostenaufwand zur Herbeibeziehung eines jüdischen Beschneiders nicht zu machen; er braucht ferner die Beschneidung aufs Unbestimmte nicht hinauszuschieben, bis das Glück ihm einen jüdischen Beschneider zuführt, sondern er darf letzteres sogar nicht. Die Beschneidung am 8. Tage ist mosaisches Gesetz, die Vornahme durch einen Nichtisraeliten nicht einmal rabbinisch verboten und selbst, wenn sie es wäre, müßte dies dem mosaischen Gesetze weichen (n"!? nni^i n^li '»nn 2.^in ^'), ist aber unter allen Umständen nicht verboten, wenn der christliche Operateur ein öffentlicher Arzt ist, ja ich halte es für Pflicht der Leute, den nichtjüdischen Arzt sogar dem Israeliten vorzuziehen, der sich als Beschneider ausgibt, ohne sich über seine Fähigkeit und Fertigkeit zweifellos ausweisen zu können. Was die Segenssprüche betrifft, so sind sie ganz dieselben, als wenn die Beschneidung durch einen Israeliten vorgenommen wird, mit Ausnahme des über die Beschneidung selbst^ den nur der Beschneider spricht, der nichtjüdische Beschneider aber nicht sagen kann. Daß der Segensspruch .-»^O.-. i?)? in diesem Falle nicht gesprochen wird, geht ays der Verhandlung Menachoth a. *) Wir haben eine solche Belehrung dem betr. Gutachten beigefügt. —