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Der israelitische Volkslehrer · 1859-05-01 · Heft 5 (Mai 1859) · page 13

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 5 (Mai 1859)
Date
1859-05-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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148 Religiöse Anfragen aus Amerika. dictionen „sl-kanuQiIa" sowie auch das übrige liturgische Ritual von einem Juden hatte sprechen lassen. Jedoch bemerkte Jemand etwas später und zwar nach erfolgter Heilung der Wunde, daß zwar die Beschneidung regelmäßig geschehen, dagegen die „?ria" unterblieben war. - I. Der Vater fragt nun, ob er von vorn herein nicht unrecht gehandelt, und was er zu thun habe? II. Angenommen, die „?ria" wäre nicht unterlassen worden, wie wäre es dann? m. Was rathen Sie einem andern Vater in derselben Stadt, de^, weil der Kostenaufwand für die Herbeiziehung eines „Nokel" zur Beschneidung seines im März 1858 gebornen Sohnes seine Kräfte übersteigt, in Collision mit seinem Gewissen ist, ob er seine religiöse Verpflichtung zur Beschneidung seines Kindes nicht freventlicher verletze, wenn er dieselbe ganz ohne Ziel hinausschiebt, als wenn er sie zwar durch einen Nichtisraeliten, aber dock mit nebenhergehender Weihe und Heiligkeit vollziehen läßt? .».)<-<- Antwort. 4ä 1. Im mosaischen Gesetze findet sich nirgends das Verbot der Beschneidung durch einen Nichtisraeliten, selbst nach dem Thalmud und den Ritualgesetzlehrern (1k. ^koäa sarak 27, a, Letk «so-s. zu ^u? ^oi-ek veak e. 264.). In einer Lorai'tka heißt es daher, daß die Weisen („eimekawiin") durch einen Heiden die Beschneidung vorzunehmen gestatten, sofern durck die Gegenwart von Israeliten dafür gesorgt ist, daß das Kind durch denselben keinen Schaden erleide. Nur R. Aleir, der auch das selten sich Ereignende oder nur Mögliche bei seinen Decisionen gelten läßt (nx^ ^n) verbietet es aus Furcht,, es könnte der Heide dem Kinde dennoch Schaden zufügen (.^-w m-n us^ sH>5). Und dennoch gestattet der-

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