Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1859)
- Date
- 1859-05-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3129675-3129743-3129747--2737-3130743- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
W Uebev die Heiligkeit der thierischen Erstgeburt. derer Priesterstand und, wie oben bemerkt, auch eine geeignete Dienerschaft erforderlich war und daher die Heiligkeit der Erstgebornen auf die Leviten überging, mußte consequent auch die Heiligkeit der Erstgebornen des Viehes beseitigt und auf das der Leviten übertragen werden, da ja die Heiligkeit der beiden Arten Erstgebornen auf einem und demselben Grund beruhete, zumal weiI7"wie"d7e Geschichte Korahs beweist, dieses Uebertragen auf Widerspruch stieß: so mußte man jede Spur der Bevorzugung der Erstgebornen beseitigen und Alles auf die Leviten übertragen. Das Vieh der Leviten wurde wirklich dem Aron gegeben und zum Opfer verwandt, wodurch die Erstgebornen des Viehes der Israeliten ihrer Heiligkeit entzogen, sowie die Erstgebornen der Menschen durch die Leviten uud deren Dienst. Hiermit wäre dem Gesetze über die Heiligkeit der Erstgebornen Genüge geleistet gewesen für alle Zeiten, wenn dieses auf die Erstgebornen, welche persönlich in Aegypten verschont wurden, sich nur beschränkt hätte, was unter dem ^22 unp (heilige mir jede Erstgeburt) zunächst zu verstehen ist. Mein diese Heiligkeit wird auch auf alle, die später noch geboren wurden, ausgedehnt, weßbalb ja auch die Erstgebornen von einem Menate an gezählt und ausgelöst werden mußten zur ewigen Erinnerung an die Befreiung Israels durck das Sterben der Erstgebornen. Deßhalb heißt es sogleich bei Einführung dieses Gebotes für damals, 2. B. M. Eap. 13, 11, daß, wenn dich Gott in das Land bringen wird u. s. w. das Vieh geopfert und der Mensch ausgelöst werden soll, was nur auf die spätere Zeit paßt, wo die Leviten an die Stelle der Erstgebornen eingetreten sind. Bei den Erstgebornen von Meuscben wird sonach von der ursprünglichen persönlichen Heiligung abgesehen und die andere, die Auslösung an ihre Stelle gesetzt. Bei denen des Viehes bleibt aber die ursprüuglicke Bestimmung der persönlichen Heiligung noch fortbestehen und durften sie nicht zu einem andern Opfer oder Heiligthum bestimmt werden, da sie von selbst heilig (3. B.^ M. 27, 26), ferner nicht ausgelöst werden, da sie persönlich heilig sind; ibr Blut muß auf den Altar gesprengt, ihr Fett in Rauch aufge-