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Der israelitische Volkslehrer · 1859-05-01 · Heft 5 (Mai 1859) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 5 (Mai 1859)
Date
1859-05-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Ueber die Heiligkeit der thierischen Erstgeburt. 139 auch in meiner Praxis schon bei einem Falle hienach entscheiden konnte.! Ich will jetzt mit dem in der Überschrift bezeichneten Gegenstände einen ähnlichen Versuch machen, mit dem Wunsche,! daß meine geschätzten Herren Collegen sich ebenfalls hierüber erklären machten, um hierbei auch in der Praxis übereinstimk mend verfahren zu können. j Es kommen mir, wie gewiß jedem Rabbiner, der auch z Landgemeinden zu verwalten hat, öfters Anfragen vor, über i männliche Erstgeburt („Leekor") bei, zum Genüsse erlaubten Hausthieren ^iDD), wo der Eigenthümer es verj gessen oder es vernachlässigt hat (nach ^ore äea 320, b),! die Thiermutter, oder einen Antheil derselben, vorher einem Nichtisraeliten zu verkaufen, durch welches Aushilfsmittel man rabbinischerseits der Verlegenheit des Besitzers steuern wollte. Ich konnte, weil bisher noch keine übereinstimmende Erleichterungsweise von Seiten der Rabbinen angegeben ward, nicht z anders, als nach den bestehenden Vorschriften entscheiden, so sehr sich auch mein Inneres dagegen sträubte und auch selbst - das Volksbewußtsein hiergegen ist. Nur das früher üblich j gewesene Verfahren hierbei, nämlich heimlicher Weise den j „öeekor" einem „Ooken" vor die Thüre anzubinden — da? die „OokaviiQ" nach Ansicht des Rema, ^ore äea 306, 4, sich! weigerten, freiwillig solche anzunehmen und aufzuziehen, bis sie ein „ÄIuin" (Leibesgebrechen) bekommen, — der dann die j schöne Bescherung zu seinem Schrecken beim Aufstehen vorfand, hiermit auf ähnliche Weise einen andern „voken" überraschte und so weiter, bis man von Transport zu Transport dieses unheilig genug behandelte Heiligthum glücklich nach Frankfurt a. M.*) auf den alten Begräbnißplatz gebracht hat, wo es endlich zur Ruhe kam und mit seinen Genossen so lange weiden konnte, bis es ein ^luin" bekam, — dieses unwürdige, die Diese heil. Domäne der wilden Erbherrn v. Ochs und Bock ist, Gottlob! hier langst säcularisirt. — Ich habe noch die letzten dieser sich selbst zur Last gewesenen, zottigen Mißgestalten gesehen; sie bildeten eine Anklage gegen die Verblendung, die Gottes erhabene Satzung zu einem Schre'tbilde der Grausamkeit erniedrigt hat! — L. S. 11*

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