Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1859)
- Date
- 1859-05-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Ueber die Heiligkeit der thierischen Erstgeburt. thumS bis auf den heutigen Tag noch nicht entschließen können, das ursprünglich schöne, auf den Ackerbau-treibenden Staat der Väter berechnete Gesetz, daß der Jsraelite vom Israeliten keine Zinsen ' nehmen dürfe, als für unsere Zeit nicht mehr statthaft zu erklären, und Jedermann weiß, welche erbärmlichen Ausfluchtsmittel die Selbsttäuschung anwendet, um im Geschäftsleben diese Observanz zu beobachten, oder vielmehr ihr eine Nase zu drehen! — Wem fäll: hier, wie bei so manchen anderen, ähnlichen religiösen (?) Vorkommnissen nicht das Wort des deutschen Meisters ein: „Es erben sich Gesetz' und Rechte wie eine ewige Krankheit fort; Vernunft wird Unfinn, Wohlthat Plage!" — Es bleibt hier nichts übrig, als daß in solchen Dingen, wie dies beim Zinsnehmen selbstverstanden längst der Fall ist, das Volk ans sich heraus zur Einsicht komme und sich .....von Observanzen, wie die in sich selbst ihre Unwahrheit und ihren Widerspruch tragende Heiligkeit der thierischen Erstgeburt in unfern Tagen, frei mache, wobei wir keineswegs das fromme ---Befir-ben würdiM^ToMgen verkennen und beeinträchtigen wollen, welche es sich zum Ziele gesetzt, die Rechtfertigung solcher Verbesserungen und Erleichterungen für das Volk aus dem Talmud selbst nachzuweisen, um dadurch scrüpnlösen Gemüthern Beruhigung zu verschaffen, weshalb wir gerne Arbeiten dieser Art die Spalten unserer Zeitschrist offnen. — Für uns jedoch trägt jede Verbesserung ihre Berechtigung in sich selbst. Wir halten es für durchaus unmöglich und dem Geistloseres, mit ewig selbstverjüngeuder Kraft be- . gabten, heiligen Judenthums geradezu widersprechend, daß Lehrer, die vor zwei Jahrtausenden in ganz anderen Verhältnissen und Än« schauungen gelebt haben, und die ja auch nur Menschen waren, in -, jeder Beziehung fesselnde Normen für die Gegenwart abgeben könnten. Es ist sehr erfreulich, wenn eine Reform sogar mit dem Buchstaben des Talmuds in Übereinstimmung gebracht werden kann; ist dieses aber nicht möglich, so müssen wir an den Geist des Talmuds appelliren, welcher an unzähligen Stellen auf die Bedürfnisse der Zeit und des Volkes ausdrücklich Rücksicht nimmt. — Im Augustheft 1857 S. 264 ff. dieser Monatsschrift habe ich nachgewiesen, daß selbst vom talmudischen Stand' punkte, nach der strengen Halacha, die Wittwe, welche beim Tode ihres Mannes sich Mutter fühlt oder ein neugebornes Kind stillt (i-v2n np'IQi in unserer Zeit, nach den veränderten Ve^ Falle, nach einem Jahre wieder Heirathen dürfe, und es frent mich, d^ß in der Hauptsache mehrere Kollegen mir beistimmten, wodurch ich