Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1859-05-01 · Heft 5 (Mai 1859) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 5 (Mai 1859)
Date
1859-05-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3129675-3129743-3129747--2728-3130734
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

tSS Skunhschau. spricht sich im Sinne des Ministers des Innern aus, indem er. zugleih hervorhebt, 'wie schwierig die vorliegende Frage z. B. auch in Beziehung 'auf das Schulwesen sei. — v. Blanckenburg tritt den ihm gemacht Einwürfen entgegen; ihm komme es in der Judenfrage hauptsächlij auf das Bewußtsein an, welches im Herzen des christlichen Volkes wohr^ Aber uichdJeder vermöge im Herzen des Volkes zu lesen. (Gelächter.) - Simson; Die Rescripte des Justizministers seien verfassungswidrig; -es könne daher dem Hause nicht darauf ankommen, die Petition da StaatSregierung bloß zur Erwägung zu überweisen. Dieselbe mW unbedingt zur Berücksichtigung überwiesen werden. Um eine bloße Verheißung handle es sich in den betreuenden Bestimmungen der Versassunz nicht; oie gesetzliche Grundlage sei bereits in den Beschlüssen des vereinigten Landtags gegeben. Daß auch die Staatörcgierung selbst hinsichtlich all dieser Punkte früher ganz andere Ansichten gehabt habe, gch am klarsten daraus hervor, daß sie eine Abänderung der Eidesjoruu!. fben der gesetzlichen Verhältnisse wegen, für unbedingt nöthig erach::t habe. ' Avcy in der Praxis liege nicht die geringste Schwierigkeit. Redner führt dies in schlagender Weise aus und'sährt dann fort: T'.: /Eidesleistung ist also nicht der Grund, weßhalb man die Juden zurü5 weist, sondern sie ist bloß ein Vorwand für einen ganz anderen Zns^. Der Justizminister spreche so viel von der .christlichen" Bevölkerung un: deren Abneigung; die Juden aber hätten ein Zus ^uaesituin, und ek Recht dürfe dem Vorurtheile nicht geopfert werden. Auch sei es Sacht der Gesetzgebung, das Vorurtheil niHt zu nähren, sondern zu beseitige Selbst Herr v. Gerlach habe, in Bezug auf die vorliegende Frage, v-i rabulistischer, spitzfindiger Verfassuilgsverdrehung gesprochen. Man süw also die Verfassung aus, oder aber, wolle man das nicht, fo treibe nu" kein Spiel und streiche ganz einfach die betreffenden Bestimmungen Erfassung l. (Stürmisches Bravo!) — Der Justizminister kommt .einzelne seiner Aeußerungen erörternd' zurück- — v. Mallintrsi?: .^katholische Fraction): Er stehe auf dem Boden des JudengesetzcS vc?. ,847. Die späteren Verfassungsbestimmungen erkenne er natürlich an; aber wenn er die verschiedenen Bestimmungen der Verfassung, wcl^ hiev in Betracht kämen, gegeneinanoer halte, so kvmm^ er eben zu de - Msultat^ daß das Gesetz von 1847 nicht im Widerspruch mit dir jassung stehe. Redner beantragt schließlich, daß die Petition der ^u:' re^ierung bloß zur Erwägung überwiesen werden möge. Der Schl-i der DiScussion wird beantragt und angenommen. Der Referent Winter, erhält noch daS WoN. Derselbe weist alle Einwendung^ .welche gegen den Antrag der Commission erhoben worden sind, zur-- .ES wird hierauf abgestimmt. Der Antrag der Commission (Ueberwcisu Hur Berücksichtigung) wird angenommen. Für den Antrag haben stimmt die ganze Rechte, ein Theil des (Zentrums und die Polen; g'' - denselben der größte Theil der katholischen Fraction, die äußerste L. und die Minister. Nach dieser Debatte, die 4'/» Stunden dauert, h^- .die übrigen Petitionen, welche noch folgen, kein Interesse mehr. " Württemberg. Die.Schwäbische Kronik* enthält eine offen.!'- Danksagung des iSr. Kirchen-Vorsteheramts zu Michelbach a. d-Lü- OberamtS Gerabronn , an Se- Kün. Majestät, unseren König, we!^ aeryhete, der gedachten isr. Gemeinde 4 Kronleuchter für ihre restaun. Synagoge allergnädigst zustellen zu lassen. . . .U^^'^!^ j i:^ - 7!>'..'.^-'' 0t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.