Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 4 (April 1859)
- Date
- 1859-04-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Rundschau. «nwesend — den Vorfitz führte; wenn damals Eide geschworen worden wären, so hätte Riesser sie abgenommen. Besonders relevant ist namentlich Artikel der Verfassung, den der Herr Justiz-Minister ganz übersehen hat. Dieser Artikel sagt nämlich ausdrücklich: „Alle Bestimmungen dn bestehe?rden Gesetzbücher, einzelnen Gesetze und Verordnungen, welche de? gegenwärtigen Verfassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werden." Daraus folgt denn doch nach aller Logik, daß alle diejenigen Bestimmungen, Verordnungen, Gesetzt, welche der Verfassung zuwiderlausen, nicht in Kr^ft bleibend Tie Deduction des Ministers, daß die Verfassung die früheren entgegenstehenden Gesetze nicht derogirt habe, ist illusorisch. Ich bedauere, daß der höchste Gerichtshof einen andern Grundsatz ausgesprochen; aber uns kann das nicht bestimmen, wir entscheioen auch nach unserem-besten Wissen und Gewissen; auch ist es ja nicht selten, daß Entscheidungen des höchste Gerichtshofes einander' widersprechen. Ich kann auch die Bezugnahme deS Ministers auf Artikel 14 der Verfassung nicht gelten lassen, und alle Maßregeln, die von ihm darauf gestützt wuroen, entbehren nach meiner Ansicht der gesetzlichen Grundlagen. Ein Eid ist wohl etwas Religiöses hängt aber nicht mit der Religionsübung zusammen. Dn Minister läßt die Juden in das Thor ein, um sie in eine Sackgasse zu locken^ das heißt nicht den Wig versperren, aber eine Falle legen. Und auch der spärliche Bissen, den man den Juden noch gelassen, die Rechtsanwalt-Stellen, soll, wie aus den Worten des Ministers hervorgeht, ihnen noch verkümmert werden. Tas Staats-Ministerium ist jetzt ein anderes;, die Majorität dieses Hauses glücklicher Weise auch eine andere, und sie wird, denke ich, ihr Gewicht in die Wagschale legen. Man hat davon gesprochen, daß die Christen Beschwerde erheben würden. Meine Herren! Wir in der Petitions-ComLsfion sind neben einem Judcn 27 Christen, und wir 27 Christen haben — abgesehen von den Sympathien und Anthipathieen, die jedem Einzelnen inne wohnen mögen — nicht) gesagt, als: was die Verfassung, was das Gesetz vorschreibt, muß zur Ausführung kommen. Herr v. Vlanckenburg hat angedeutet, wir könnten ja ein Gesetz einbringen, um diese Angelegenheit endlich definitiv zu regeln. Soll ich Ihnen, meine Herren, offenbaren, was Herr v. Vlanckenburg sich insgeheim dabei denkt? Er wünscht die Einbringung eines Gesetzes, das im Abgeordnetenhause angenommen und im Herrenhaus verworfen würde (Heiterkeit); dann könnte er sagen, jetzt sei die Sache aus gesetzliche Weise erledigt. Es wird aber Keiner so leichtsinnig sein, sich daraus einzulassen (Heiterkeit); wir wollen einfach die AussührunZ der Verfassung. Herr v. Vlanckenburg hat uns in das Mittelalter gcsührt- Ich folge ihm gern dorthin, da ich mit ihm einen Anflug vo? Romantik theile (Heiterkeit); wir begegnen dort einfachen'LZsungs-Versuchea dtx Judensrage, wie man sie schon beim gordischen Knoten au-