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Der israelitische Volkslehrer · 1859-04-01 · Heft 4 (April 1859) · page 30

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 4 (April 1859)
Date
1859-04-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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mötMM. gesetzte« Hinui geschehen^'sti eWr ÄtfWmgswMg,'gerMz^'e^e'Httletzung bsh-Berfässu^^^ Minister zu/ hier bei ss lkoiret Sachlage noch zu Mterpretiren^ Md „dis ünd wozu sei^daS Haus - überhaupt ba , wenn e^ die Ausführung det Verfasimiz Nicht'fördern-wolle? Habe Vorredner''ewe sö 'grotze Furcht vor einem jüdischen Richter, ss'tMe >r, Redner,' dÄse Furcht eben'gar^icht. W in prilktischer Beziehung waüe nicht die geringste Schwierigkeit ob. - vr. Veit: Durch die nach Emanation der Äersasiung erlasienen Ministeriatrescnpte sei das Judengesetz von 1857 fattrsch wieder'herqestck worden. Formell freilich sei dieß nicht geschehen, denn auch die früheren Minister hätten än der gesetzlichen und dispofitiven Kraft der betreffenden VerfüsiungöbestimmüNgen Mcht gezweifelt^ Und wie in dieser Beziehung kein-Zweifel obwalte, so könne auch der Umstand nicht in Frage gestellt wetden) day die Juöenemancipation nicht im März i8-18 wie vom Him- Met gefalltsei, wie man von 'gewisser Seite noch rmnrer bedeuten wolle; es'brauche^itt-dieser Beziehung^nur auf 'das' große Vdrct vom tl.^arz 2812verwiese?r-zu werden. Redner führt sodann-aus,'^ie^auch die svciak Stellungder Juden die volle EmancWtivN''unb'cbM müsse! dem Bewußtsein det Nation'werde hierdurch entsprochen. — Vehrem beleuchtet die Widersprüche, welche sich aus^dem'MinisterialreMpt gczÄ dw Anstellung der Zsden im-Justiz fache Nach verschiedenen Veiten hin ergebei^ -Handle es sich um die Äblegung eines Eides/''jö kM am - den Glaubew desM, welcher' den Oid abnehme, gar' nicht an, denn Tcrjenige, welcher schwöre, schwöre eben nach seinem Glauben. (Sehr richtig!) Das Reseript, von welchem hier die Rede, stamme aus der Zeit, i^ welcher eine bekannte Strömung in der Staatsrcglerung eingetreten sei.-In Folge dieses Rescriptes habe man den Juden sogar die Promotini alS- Doetören Zurig^utrws^Us verboten. So habe der Händelsministn foaM auch eine christliche Feldmesserkunst eingeführt, um die Juden auszuschließen. Er hoffe, daß die gegenwärtige Staatsregierung diese Rescripte »icht.mehr ass maßgebend betrachten werde. (Bravo!) — Der Justiz- »iÄisteritheilt zunächst die von Äen Obergeria>ten über die richterliche Anstellung der Juden eingezogenen Gutachten mit. Es werden Beoenken dagegen'erheben, so lange-die gegenwärtige Eidesformel nicht abgeändert werde. - Diese Abänderung, fährt de? Justizminister fort, sei beabsichtigt, späte? aber wieder als überflüssig betrachtet worden durch dle Bestimmung der Bufassung. ^Die christliche Religion wird bei denjenigen'Einrichtedeö Staates, welchs mir' der ReLigionsübung ittr" Zusammenhang stehen^.-unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten ReligilMöfreiheit. __________zmttSruude gelegt." Der Minister sucht sodann den Nachweis zu führm. wie die vow Ihm erlassenen Rescripte durch den gar zu großen Anbranz jüdischer Rechtsaspiranten nothwendiF gemacht' worden seien. "L5as du »nKchu^^er Juden als Richter betreffe, so müsse er, wie die Berhäld

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